Vernehmlassung zur Revision der Verkehrsregeln und Signalisierungen

Widersprüche bei der Verkehrssicherheit ausräumen

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Bern

Die Revision der Verkehrsregeln und der Signalisationsvorschriften bringt eine grosse Verbesserung: das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende. Doch in zentralen Punkten warnt der VCS vor neuen Risiken: Alkoholausschank auf Autobahnraststätten und das Rechtsüberholen auf der Autobahn stehen im Widerspruch zu den laufenden Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist überzeugt, dass es auf Autobahnraststätten keinen Alkohol braucht. Solche Angebote können Fahrzeuglenkende verlocken, unter Alkoholeinfluss zu fahren, was die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer einschränkt. Mehr Unfälle unter Alkoholeinfluss führen auch zu mehr Staus auf den Autobahnen. Der VCS bedauert, dass das Parlament in dieser Sache bereits entschieden hat.

Sehr unklar sind auch die Folgen des neu erlaubten Rechts-Vorbeifahrens auf der Autobahn. Dass diese Massnahme den Verkehrsfluss verbessert, ist nicht garantiert. Hingegen ist das Risiko gross, dass die Regel falsch verstanden und schwer zu kontrollieren sein wird. Wenn es zum Slalom-Überholen kommt, wird die Massnahme ein Eigentor: eine Verschlechterung für Verkehrsfluss und Sicherheit.

Fuss- und Veloverkehr

Der VCS begrüsst, dass Velofahrende an geeigneten Kreuzungen bei entsprechender Signalisierung neu bei Rotlicht rechts abbiegen können. Diese Massnahme macht den Veloverkehr flüssiger und ist deshalb besonders wichtig, weil das Velo das umweltfreundlichste Transportmittel in der Stadt ist. Kernanliegen des VCS ist, dass die sanfte Mobilität durch das Velofahren gefördert wird und die Verkehrssicherheit hochgehalten wird.

Deshalb lehnt der VCS die vorgesehene Änderung ab, die Kindern bis zu zwölf Jahren das Velofahren auf dem Trottoir erlauben will. Die Befahrung des Trottoirs birgt besonders bei Garageneinfahrten und Seitenstrassen neue Risiken. Auch aufgrund der kurzen Sichtweiten sind Trottoirs nicht auf das Velo ausgerichtet. Zudem fühlen sich bereits heute viele ältere Fussgängerinnen und Fussgänger durch Velos auf dem Trottoir gefährdet, ebenso Menschen mit Sehbehinderungen und auch Kinder. Viel wirksamer für den Schutz von Kindern – auch für die über Zwölfjährigen – sind Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie Begegnungszonen in Wohnquartieren und bei Schulen oder ausreichend breite Velostreifen.

Michael Rytz, VCS-Projektleiter Verkehrssicherheit, Tel. 031 328 58 60

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