Fahrzeugähnliche Geräte

Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden. Zu den fäG gehören unter anderen Inline-Skates und Rollbretter.

Verkehrsregeln

Als fäG zählen auch  Inline-Skates, Rollschuhe, Kickboards, Trottinette, Kinderräder und Rollbretter, aber auch Kindertraktoren und Like-a-Bikes.

Sich mit solchen Geräten vorzubewegen oder mit ihnen zu spielen macht viel Spass. Jedoch gilt es einige Regeln zu beachten, die in Art. 50 der Verkehrsregelnverordnung festgehalten sind.

Es wird unterschieden, ob das fäG als Verkehrsmittel entlang von Strassen oder zum Spielen auf einer eng begrenzten Fläche verwendet wird:

 

FäG als Verkehrsmittel 1)

FäG zum Spielen 2)

Für Fussgänger bestimmt Verkehrsflächen (Trottoirs, Fusswege, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen)

 

 

Radwege

 

 

Fahrbahn von Tempo-30-Zonen / Begegnungszonen auf Nebenstrassen

 

 sofern verkehrsarm 3)

Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist

 

 sofern verkehrsarm 3)

Hauptstrassen

 

 

Fussgängerverbot

 

 

Verbot für fäG

 

 

Quelle:bfu

1) Alle Benützer (seit 01.01.2014 gibt es kein Mindestalter und keine zwingende Begleitung durch Erwachsene mehr)

2) Alle Benützer aber nur auf begrenzten Flächen: Benutzung vor Ort und nicht als Verkehrsmittel (von A nach B)

3) Nebenstrasse auf welcher wenig motorisierter Verkehr zu erwarten ist, bzw. die nur ausnahmsweise Durchgangsverkehr aufweist (z.B. in Wohnquartieren, auf Strassen zu einem abgelegenen Bauernhof oder zu einem Wald, auf landwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen ohne Durchgangsverkehr. Es müssen aber Nebenstrassen sein) und vorweigend von Anwohnern soiwe diese aufsuchenden Dritten benützt wird, also Strassen mit blossem Quell- oder Zielverkehr.

Gut zu wissen

  • Mit Elektromotor unterstützte Skateboards, Trottinette, Smartwheels (Hoverboard), Solowheels (Einrad) und ähnliche Geräte fallen nicht unter die Gruppe der fahrzeugähnlichen Geräte (fäG). Es gelten andere Regeln und ohne Zulassung sind diese nur auf privatem Gelände erlaubt. Das heisst, sie dürfen weder auf dem Trottoir noch auf der Strasse fahren.     
    Für die wenigen zugelassenen Geräte wie Segways (Stehroller), gelten dieselben Vorschriften und Verkehrsregeln wie für Velos und langsame E-Bikes. Siehe dazu: <link ratgeber velo-e-bike e-bike verkehrsregeln>www.verkehrsclub.ch/ratgeber/velo-e-bike/e-bike/verkehrsregeln/ . Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, sofern man den Mofa-Ausweis (Kategorie M) besitzt. Erst ab 16 Jahren dürfen Segways und Co. ohne Ausweis benützt werden. Bei einem Unfall riskiert man Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Versicherungen.
  • Mit fäG dürfen alle unterwegs sein. Seit Januar 2014 gibt es kein Mindestalter und keine zwingende Begleitung durch Erwachsene mehr: Aber Vorsicht! Kinder können mögliche Gefahren nicht sofort erkennen und deshalb gefährliche Situationen im Strassenverkehr weniger gut meistern. Üben Sie deshalb mit Ihrem Kind zuerst den Umgang mit einem fäG.
  • Wenn das fäG als Verkehrsmittel eingesetzt wird, gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fussgänger. Jedoch haben die Fussgänger Vortritt gegenüber den fäG-Benutzern. Diese müssen also auf die Fussgänger Rücksicht nehmen.
  • Nachts sowie bei schlechter Sicht müssen Nutzer von fäG vorne ein weiss und hinten ein rot leuchtenden, gut erkennbares Licht am Körper oder am Gerät tragen.
  • Auf Fussgängerstreifen hat der fäG-Benutzer Vortritt gegenüber den Fahrzeugen. Er muss ihm jedoch den Vortritt gewähren, wenn es bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten kann. Beim Überqueren der Fahrbahn darf er nur im Schritttempo fahren;
  • Er muss auf der Fahrbahn rechts fahren (wenn er sie benutzen darf, vgl. Tabelle oben).
  • Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen, dem eigenen Können und den Besonderheiten der Geräte anpassen.
  • Verstösse gegen die Verkehrsregeln können gebüsst werden.
  • Schutzausrüstung und gut sichtbare Kleidung tragen.


Der VCS wünscht viele vergnügliche, unfallfreie und erlebnisreiche Ausfahrten!

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