Häufige Fragen zum VCS-Rechtsschutz

VCS-Privat-Rechtsschutz
VCS-Verkehrs-Rechtsschutz
VCS-Privat-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
Welche Eigenschaften sind versichert?
Wo ist der Rechtsschutz gültig?
Wie lange ist der VCS-Privat-Rechtsschutz gültig?
Welche Rechtsschutzfälle sind versichert?
Wer ist versichert?

Versicherte Personen für Deckung „mehrere Personen“

  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben;
  • unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts;
  • unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben:
  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

Versicherte Person für Deckung „Einzelperson“

  • die im Versicherungsausweis aufgeführte Person (Versicherungsnehmer);
  • die Kinder des alleinerziehenden Versicherungsnehmers, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat;
  • unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts bei ihm;
  • unmündige Ferienkinder, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben;
  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.
Welche Eigenschaften sind versichert?

Die versicherten Personen sind in den folgenden Eigenschaften gedeckt:

  • als Privatperson, insbesondere als Fussgänger, Sportausübender (auch als Deltasegler und Benützer eines Gleitschirms), Halter von Tieren und Schusswaffen, Radfahrer (inkl. E-Bikes), Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm, Reiter, Mitfahrer in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist;
  • als Dienstherr von Hausangestellten;
  • als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und des Zivilschutzes;
  • als Berufsausüber in unselbständiger Stellung;
  • als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung dienenden Grundstücken;
  • als Eigentümer folgender in der Schweiz liegenden Immobilien:
    • eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkeinheit, eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, falls sie selbst bewohnt werden;
    • eines mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu 3 Einheiten;
    • einer Garage oder eines Einstellhallenplatzes, falls sie selbst benutzt werden
Wo ist der Rechtsschutz gültig?

Je nach Rechtsschutzfall: Schweiz/FL, Staaten Europas oder Weltdeckung.

Wie lange ist der VCS-Privat-Rechtsschutz gültig?

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie.

Welche Rechtsschutzfälle sind versichert?

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Notfalldeckung Patientenrecht

In den Staaten Europas (EU/EFTA) bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Übriges Vertragsrecht
  • Miteigentum/Stockwerkeigentum
  • Persönlichkeitsrecht/Internet-Rechtsschutz bis max Fr. 3‘000.-

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Patientenrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)
  • Nachbarrecht
  • Eigentumsrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr im Zusammenhang mit personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
VCS-Verkehrs-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Wo ist der Rechtsschutz gültig?
Wie lange ist der VCS-Privat-Rechtsschutz gültig?
Welche Rechtsschutzfälle sind versichert?
Wer ist versichert?

In der Versicherung für mehrere Personen:

  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben, in ihrer Eigenschaft
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Fahrzeug zu benützen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

In der Versicherung für Einzelpersonen:

  • Die im Versicherungsausweis aufgeführte Person (Versicherungsnehmer) in ihrer Eigenschaft
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • Ist der Versicherungsnehmer alleinerziehend, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf seine Kinder, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassenes Fahrzeug zu benützen, unter Ausschluss der mit dem Versicherungsnehmer in seiner Hausgemeinschaft lebenden Personen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.
Welche Fahrzeuge sind versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für Rechtsfälle im Zusammenhang als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- oder Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern. Auch als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels besteht Versicherungsschutz.

Wo ist der Rechtsschutz gültig?

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Fahrzeugmiete

In Staaten Europas (EU/EFTA) bis max Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Ausweisentzug und Besteuerung

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)

Wie lange ist der VCS-Privat-Rechtsschutz gültig?

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie.

Welche Rechtsschutzfälle sind versichert?

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Fahrzeugmiete

In Staaten Europas (EU/EFTA) bis max Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Ausweisentzug und Besteuerung

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen
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