VCS-Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Velowege

Veloweggesetz bringt vielerlei Verbesserungen

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Bern

Der VCS begrüsst das neue Bundesgesetz über Velowege. Es bringt gegenüber der heutigen Situation in vielerlei Hinsicht deutliche Verbesserungen und ermöglicht, dass auf die spezifischen Bedürfnisse des Veloverkehrs eingegangen wird. Allerdings gibt es auch kritische Punkte.

Das Velo verdient seinen Platz auf der Strasse als klimafreundliches, platzsparendes und gesundes Verkehrsmittel. Das sieht auch eine grosse Mehrheit der Bevölkerung so, wie die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss Velo vor zwei Jahren gezeigt hat. Mit dem Veloweggesetz wird dem Velo dieser Platz nun eingeräumt.

Insbesondere ist aus Sicht des VCS erfreulich:

  • dass ein gesamtschweizerisches, zusammenhängendes Velowegnetz geschaffen wird, welches sowohl Velowege im engeren Sinn, als auch Nebenanlagen wie z.B. Abstellplätze umfasst. Die Planungspflicht für die Kantone ist ein sinnvolles Mittel.
  • dass zwischen Velowegnetzen für den Alltag und die Freizeit unterschieden wird. Die Bedürfnisse dieser beiden Nutzergruppen unterscheiden sich klar.
  • dass Velowege sicher und wenn möglich getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt werden sollen. Dadurch wird die Absicht unterstrichen, das Velofahren attraktiver zu machen.
  • dass der Bund eine Vorreiterrolle einnehmen will bei der Erstellung eigener Bauten und Anlagen. Diese Anlagen können für Kantone und Gemeinden Inspiration und Vorbild sein.

Verbesserungen fordert der VCS bei diesen Punkten:

  • Es braucht einen nationalen Masterplan.
    Darin müssen Ziele enthalten sein, wie sich der Anteil des Veloverkehrs entwickeln soll, sowie eine Förderstrategie, verstärkte Unfallforschung und Ausbildungskonzepte.
  • Grosszügigere Finanzierung.
    Eine Erhöhung der Mittel für die Agglomerationsprogramme von heute 9-12% des NAF auf neu 12-15% ist notwendig für die Realisierung wegweisender Veloinfrastrukturprojekten in den Städten.
  • Es fehlt eine konkrete Umsetzungsfrist.
    Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht lediglich eine Frist für die Erstellung der Pläne vor. Es ist zwingend eine Frist für die Umsetzung dieser Pläne vorzusehen.
     

Webseite<. www.veloinfrastruktur.ch/velopolitik/veloweggesetz/ 

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS Schweiz, Tel. 079 960 11 71

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