Der VCS hat sich stets für das umweltfreundliche Verkehrsmittel Velo eingesetzt. Nach dem deutlichen Ja zum Velo bei der Volksabstimmung am 23. September sieht der VCS das signalisierte Abbiegen bei Rotlicht als eine geeignete Massnahme, die das Velofahren erleichtert und den Veloverkehr flüssiger gestalten wird. Gemeinden erhalten so die Möglichkeit, diese Massnahme situationsgerecht zu prüfen und zu bewilligen.
Der VCS unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Rechtsabbiegen bei Rotlicht und wird sich dafür einsetzen, dass auch die Anliegen der Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Die Velofahrenden müssen beim Rechtsabbiegen bei Rotlicht das Vortrittsrecht der Fussgänger respektieren. Bei der Planung ist daher auf gute Sichtverhältnisse beim Fussgängerstreifen zu achten.