Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig kommerzielle Lastenvelos mit bis zu 450 kg Gewicht und 1,2 Meter Breite auf Velowegen fahren. VCS-Geschäftsführer Anders Gautschi sieht darin ein potenzielles Sicherheitsrisiko: «Lastenvelos haben zweifellos das Potenzial, einen Teil des heutigen Warentransportes mit dem Auto in den Städten zu übernehmen, sie stellen aber auch eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar. Darum sollen sie auf der Strasse oder auf dem Velostreifen fahren und nicht auf den Velowegen.» Das Veloweggesetz schreibe eine sichere Veloinfrastruktur vor. «Der ursprünglich sichere Veloweg würde so gleichsam zur potenziellen Unsicherheitszone. Das darf nicht sein.»
Ferner sieht der Bundesrat vor, dass Lenkerinnen und Lenker von schnellen E-Bikes oder E-Rikschas situativ entscheiden dürfen, ob sie den Veloweg nutzen oder auf der Strasse fahren wollen. Aus Sicht des VCS sollte diese Wahlfreiheit für alle Velofahrerinnen und Velofahrer gelten.
Und letztlich möchte der Bundesrat die Höchstgeschwindigkeit für E-Trottinette und E-Scooter von 20 auf 25 km/h erhöhen. Auch dagegen spricht sich der VCS in seiner Vernehmlassungsantwort aus. Die Unfallgefahr mit diesen Fahrgeräten ist bereits hoch und würde mit mehr Geschwindigkeit weiter erhöht. Ferner könnte eine höhere Fahrgeschwindigkeit einen Anreiz bieten, solche Geräte anstelle des Velos zu benutzen. Dies möchte der VCS nicht fördern.
Vernehmlassungsantwort «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr»