Der Nationalrat hat sich heute Dienstag für zusätzliche Ausnahmen und damit für grössere Schlupflöcher beim CO2-Neuwagenziel entschieden. Damit schwächt der Nationalrat seinen eigenen Beschluss zur Energiestrategie 2050 ab. Er verzichtet nämlich auf rund einen Drittel der CO<sub>2</sub>-Reduktion, die der Bundesrat durch diese Massnahme angekündigt hatte.
Wichtigste klimapolitische Massnahme im Verkehr
Der VCS fordert den Ständerat auf, bei der Beratung zum neuen CO2-Gesetz seinen früheren Entscheid zu bestätigen und keine über die EU hinausgehenden Ausnahmen zuzulassen. Denn das CO2-Neuwagenziel ist die wichtigste klimapolitische Massnahme im Verkehr. Ohne dass der stark wachsende motorisierte Verkehr seinen Beitrag leistet, kann die Schweiz das Klimaabkommen von Paris nicht einhalten.
Der Bundesrat hat vor der Abstimmung zur Energiestrategie im Parlament und auch in der Botschaft zugesichert, den durchschnittlichen CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen analog zur EU zu reduzieren. Da sich auch das Parlament bereits drei Mal für eine EU-analoge Einführung des CO2-Personenwagenziels von 95g CO2/km ausgesprochen hat, ist der Entscheid des Nationalrats für den VCS unverständlich.
Erprobter Anreiz für Auto-Importeure
In den Parlamentsdebatten zur Energiestrategie war zuvor an der Übernahme der Regelungen der EU explizit festgehalten worden. Es handelt sich um ein Durchschnittsziel pro Auto-Importeur für den Durchschnitt der ganzen Neuwagenflotte. Der finanzielle Anreiz von Neuwagenzielen für Auto-Importeure ist seit 2012 erprobt. Es wird kein einziges Fahrzeug verboten.