Verkehrskommission des Nationalrats zu Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

VCS erleichtert über Velohelm-Entscheid

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Bern

Der VCS ist erleichtert über den Entscheid der Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N), auf die Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche von 12-16 Jahren zu verzichten.

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz erachtet das Tragen eines Velohelms grundsätzlich als sinnvolle Massnahme und empfiehlt ihn für Jung und Alt. Aber eine Velohelmpflicht hätte negative Auswirkungen auf die Velonutzung, und damit verbunden auch auf die Gesundheit und Umwelt. Das bestätigen Erfahrungen aus Ländern mit einer entsprechenden Helmpflicht.

Neue wissenschaftliche Studien zeigen nämlich, dass der gesundheitliche Nutzen regelmässiger körperlicher Aktivität durch Velofahren die möglichen negativen Folgen, die durch Unfälle entstehen, bei weitem überwiegt. Deshalb hat etwa Norwegen auf eine Einführung der Velohelmpflicht für Jugendliche verzichtet.

Die Unfallentschädigung ist ein weiterer problematischer Aspekt, denn mit einer Velohelmpflicht würden rechtliche Unsicherheiten bezüglich Unfallentschädigung geschaffen, wenn ein Kind ohne Velohelm verunfallt.

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS Schweiz, Tel. 079 960 11 71

Medienstelle VCS 079 708 05 36

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