Mit dem Ja zum Bundesbeschluss Velo erhält das Parlament den Auftrag, ein Velogesetz zu formulieren. Der VCS Schweiz und seine Sektionen als Mitträger der Velo-Initiative, die zum jetzt sehr deutlich angenommenen Bundesbeschluss Velo führte, werden die Erarbeitung des neuen Gesetzes aktiv begleiten.
Aufgrund des starken Ja zum Velo steht für den VCS bereits jetzt fest: Das Velo muss als gleichwertiges Verkehrsmittel wie der motorisierte Individualverkehr (MIV) und der öffentliche Verkehr in die Planung einbezogen werden. Insbesondere im Pendlerverkehr wird das Velo die Verkehrszunahme auffangen helfen, indem es dazu beiträgt, die Verkehrsspitzen zu brechen. Dafür werden sich der VCS und seine Sektionen bei Kantonen und Gemeinden einsetzen. «Denn Velofahren ist gesund, platzsparend und abgasfrei – und somit ein Gebot der Stunde, um die Klimaziele von Paris zu erreichen», betont VCS-Präsident Ruedi Blumer.
Für eine gute gesetzliche Verankerung des Bundesbeschlusses Velo fordert der VCS, dass der Bund Ressourcen für ein landesweites Controlling und Monitoring der Velomassnahmen zur Verfügung stellt, damit eine flächendeckende Veloförderung gewährleistet wird. In der Folge muss der Bund lückenlose überregionale Velorouten schaffen und dazu wenn nötig auch neue Koordinationsinstrumente.
Direkte, lückenlose und sichere Velo-Verbindungen im Alltagsverkehr bleiben ein Schwerpunkt des VCS. Dabei müssen die Bedürfnisse sowohl von schnellen wie langsameren Velofahrenden berücksichtigt werden. Die schnellen E-Bikes sollen dazu von der Nutzungspflicht der Velowege entbunden werden.
Der VCS erwartet zudem, dass der Bund Mindeststandards für die Fahrradausbildung von Kindern und Jugendlichen festlegt, denn die Ausbildung ist ein wichtiges Glied in der Veloförderungsket