Deutsches Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Diesler-Fahrverbote für Städte

VCS begrüsst Entscheid - Signal auch für die Schweiz

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Bern

Der VCS ist erfreut über das mutige Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts. Demnach können Städte in Deutschland gegen die zu hohe Stickoxid-Belastung der Luft vorgehen und Fahrverbote für Diesel-Autos erlassen. Das Urteil hat für die Schweiz eine Signalwirkung.

Dieselautos sollen nicht mehr unbegrenzt in deutschen Städten mit hoher Luftbelastung fahren können. Das Gericht in Leipzig hat es abgelehnt, die in Stuttgart und Düsseldorf geforderten Fahrverbote zurückzunehmen. Die Fahrverbote können ohne eine einheitliche Regelung umgesetzt werden, von Stadt zu Stadt also unterschiedlich ausfallen.

«Ein mutiger Entscheid. Er wird den Druck auf die Autoindustrie erhöhen, die technischen Nachrüstungen auszuführen», sagt Evi Allemann, VCS-Präsidentin und Nationalrätin (SP/BE). Um die Stickoxid-Belastung endlich in den Griff zu bekommen, fordert der VCS, dass der Verkauf von Diesel-Neuwagen gestoppt wird, die deutlich mehr Stickoxide ausstossen als es der Grenzwert erlaubt.

Heute geht man davon aus, dass nur Dieselautos der Abgasnorm Euro 6d TEMP diese Anforderung erfüllen. Die meisten erhältlichen Automodelle erfüllen indes erst die Abgasnorm Euro 6b – ihr Stickoxid-Ausstoss ist im Durchschnitt fünfmal höher als der geltende Emissionsgrenzwert.

Auch in der Schweiz ist die gesundheitsgefährdende Luftbelastung durch Stickoxide (NOx) an stark befahrenen Strassen zu hoch. Das hat der Stadtluft-Anzeiger des VCS belegt. Auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt die zu hohen Stickoxid-Werte mit seinen Messungen Jahr um Jahr.

Evi Allemann, Präsidentin VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Tel. 079 560 72 94

Martin Winder, VCS-Kampagnenverantwortlicher Diesel, Tel. 031 328 58 63

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