«Dass der bürgerlich geprägte Kanton Bern Pioniergeist zeigt und den Klimaschutz in der Verfassung verankert, ist erfreulich. Das ist ein Paradigmenwechsel», sagt Stéphanie Penher, Bereichsleiterin Verkehrspolitik und Kampagnen beim VCS Schweiz. Dem Auftrag des Souveräns müssten nun jedoch rasch Taten folgen: «Der Klimaartikel in der Verfassung liefert dazu eine wichtige Grundlage; alleine bewirkt er jedoch nicht, dass die Treibhausgasemissionen im Kanton Bern sinken. Dafür braucht es nun griffige Gesetze.» So etwa bei der Neuauflage des Energiegesetzes, welches im Grossen Rat hängig ist. «Dass der Kanton und die Gemeinden mit der Verfassungsgrundlage nun ausdrücklich an das Klimaziel gebunden sind, wird die klimapolitische Debatte beflügeln», ergänzt Stéphanie Penher.
Der Kanton Bern ist nach dem Kanton Genf der zweite Stand, welcher den Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankert, formuliert die Ziele aber konkreter: Namentlich wird die Klimaneutralität bis 2050 zum Verfassungsauftrag erhoben. In weiteren Kantonen strebt man derzeit vergleichbare Verfassungsänderungen an und auch der Bund arbeitet in ähnlicher Richtung an einem Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative.