Namentlich unterstützt der VCS Verkehrs-Club der Schweiz den Ansatz des Bundesrats, künftig auch ohne langwieriges und teures Gutachten, Tempo-30-Zonen in Siedlungsgebieten zu ermöglichen. «Dies ist eine wesentliche Erleichterung und begünstigt die Verbreitung von Tempo 30», sagt Stéphanie Penher, Bereichsleiterin Verkehrspolitik und Kampagnen beim VCS Schweiz. «Im Siedlungsgebiet ist Tempo 30 eine wirksame und zweckmässige Sicherheitsmassnahme. Sie bringt Städten, Agglomerationen, aber auch ländlichen Ortschaften mehr Wohn- und Lebensqualität.»
In der Schweiz verunfallen auf Tempo-50-Strecken pro Jahr über 1'900 Menschen schwer oder gar tödlich. Dort wo das Tempolimit bereits auf 30-km/h-Limit gesenkt wurde, sanken die Unfallzahlen markant. Mit dem der vereinfachten Einführung von Tempo-30-Zonen will der Bundesrat darum einen wichtigen Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit machen. Erfahrungen aus dem Ausland bestätigen die Notwendigkeit dieses Trends: Durch eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 hat etwa Helsinki die Zahl der getöteten Fussgänger, Velofahrerinnen und Kinder im Jahr 2019 auf null senken können. Der VCS strebt darum längerfristig Tempo 30 als Innerorts-Regelgeschwindigkeit an – das bisherige Limit von 50 km/h soll zum Ausnahmefall werden.
Bundesrat anerkennt Vorteile des Carpoolings
Ferner bewertet der VCS die Anstrengungen des Bundesrats hinsichtlich Carpooling positiv. Die Bildung von Fahrgemeinschaften ist eine Massnahme, welche die Auslastung der Fahrzeuge steigert und deren Zahl so senkt. Dass der Bundesrat Rahmenbedingungen schaffen will, welche das Carpooling bevorzugen und fördern, ist aus Sicht des VCS ein Schritt in die richtige Richtung.