Obwohl es sich bei diesem Strassenzug um eine kommunale Strasse handelt, von der explizit der Durchgangsverkehr fern gehalten werden soll und wo viele Schulkinder die Strasse überqueren, hatte die Stadt Zürich zunächst eine wirksame Lärmsanierung mit Tempo 30 verweigert. Der Stadtrat hat nun zwei Jahre und neun Monate (!) später entschieden, dass der Lärmschutz für 3000 Personen wichtiger ist als die Interessen der Autofahrenden, schnell durch ein Wohnquartier zu fahren. Mögliche Fahrzeitverluste stellen «keinen drastischen Einschnitt in die Lebensqualität der Autofahrenden» dar.
Zeitverluste des öV nicht gravierend
Mit dem Einsprache-Entscheid hat der Stadtrat endlich auch anerkannt, dass das Urteil des Bundesgericht vom 3. Februar 2016 (also lange vor dem Entscheid zum Strassenabschnitt Mutschellen-, Rieter-, Waffenplatzstrasse in Wollishofen), dass die Verweigerung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen nur sehr restriktiv erfolgen dürfe, auch für die Stadt Zürich gilt.
Erstaunlicherweise wurde im nun vorliegenden Stadtratsbeschluss festgestellt, dass die Zeitverluste des öffentlichen Verkehrs nicht gravierend seien, obwohl gerade mit dieser Begründung bisher die Unverhältnismässigkeit von Tempo 30 begründet wurde. Lediglich abends zwischen 20 und 23 Uhr könnte die Einführung von Tempo 30 weitere Massnahmen im öffentlichen Verkehr nach sich ziehen.
Auch bezüglich Verkehrssicherheit sind mit der Einführung von Tempo 30 deutliche Vorteile zu erwarten. In den betroffenen Strassenabschnitten ist es innerhalb von 5 Jahren allein zu 138 Verkehrsunfällen mit 59 Verletzten, davon 8 Schwerverletzten, gekommen. Wegen der schmalen Strassen sind denn auch regelmässig Fussgänger- und Velounfälle zu verzeichnen. Hier wird Tempo 30 als generelle Präventionsmassnahme in Zukunft zu einer Reduktion der Unfälle beitragen.
Konsequenzen für weitere Strassen
Der VCS Zürich ist sehr erfreut über diesen Entscheid. Er zeigt, dass die konsequente Arbeit des VCS zu einem Umdenken in der stadträtlichen Verkehrspolitik geführt hat. Warum es dafür aber erst Einsprachen und Rekurse braucht, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Denn schliesslich gelten Bundesgerichtsentscheide auch für die Stadt Zürich.
Nun muss dieses Urteil Konsequenzen über den aktuellen Fall hinaus haben. Viele weitere Strassen in Wohnquartieren müssen ebenfalls Tempo 30 erhalten. Falls nicht, wird der VCS Zürich Fragen des Lärmschutzes in Rechtsmittelverfahren weiterhin für seine Mitglieder und die lärmbetroffene Bevölkerung von Gerichten klären lassen.
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