Bundesverwaltungsgericht bestätigt VCS

Pannenstreifennutzung muss Umweltrecht genügen

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Bern, Basel, Aarau

Für eine allfällige Nutzung von Pannenstreifen als normale Fahrspuren muss zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses wegweisende Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht gefällt und damit eine Beschwerde des VCS vollumfänglich gutgeheissen.

Der VCS hatte die Pläne des Bundesamts für Strassen (ASTRA) zur sogenannten «permanenten Pannenstreifenumnutzung» (PUN) angefochten, denn auf der Autobahn N02/N03 zwischen Pratteln (BL) und Rheinfelden (AG) soll die Kapazität von zwei auf drei Spuren erhöht werden. Obwohl dies den Autobahnbetrieb wesentlich ändert, wollte das ASTRA die obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchführen.

Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz, vertreten durch seine Sektionen Aargau und beider Basel, erhob Einsprache beim zuständigen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Dieses gab sich indes mit einer «Umweltnotiz» des ASTRA zufrieden und bewilligte die Pläne. Der VCS wollte eine Überprüfung dieser Bewilligungspraxis und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht.

Das Gericht (BVGer) gibt dem VCS mit seinem Entscheid vom 15. Januar 2019 Recht. Eine «Umweltnotiz» erfasst und klärt die Auswirkungen der Pläne nicht rechtsgenügend. Es braucht zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung, um die Folgen der Kapazitätserhöhung auf das Verkehrsaufkommen und die Umwelt zu klären.

Auch die Nachfrage des VCS zu möglichen Auswirkungen der PUN auf das untergeordnete Strassennetz erklärt das Gericht mit seinem Urteil als legitim. Die Umnutzung von zwei auf drei Spuren könnte Mehrverkehr auf den zubringenden und wegführenden Kantons- und Gemeindestrassen verursachen, was die Lärm- und Luftschadstoffbelastung im Siedlungsgebiet wesentlich erhöhen kann.

Projekt vorerst zurückgewiesen

Der VCS ist erleichtert, dass das Gericht die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung so klar bestätigt. Das BVGer misst dem Entscheid hohe Bedeutung zu, indem es eine detaillierte Mitteilung publiziert. Das Urteil sagt nicht, ob die «Pannenstreifenumnutzung» zulässig ist oder nicht. Es anerkennt jedoch, dass diese Auswirkungen auf die Umwelt und Mehrverkehr auf untergeordneten Strassen verursachen könnten. Genau das soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung klären. Das UVEK muss bis dahin die PUN-Bewilligung zurücknehmen, ausser das ASTRA will ans Bundesgericht.

Der VCS ist unabhängig vom Rechtsfall überzeugt, dass auf Autobahnen keine Kapazitätsengpässe bestehen. Reserven bieten die Autos selbst: Solange in Spitzenverkehrszeiten nur 1.1 von 5 Sitzplätzen belegt sind (Auslastung 22%, es braucht 9 Fahrzeuge um 10 Personen zu bewegen), sieht der VCS keine Legitimation für einen baulichen oder betrieblichen Strassenausbau. Bereits eine Auslastung von 1.2 Personen pro Auto würde viele Staus auflösen oder zumindest entschärfen. Die Autolenker können so selbst das täglichen Stocken reduzieren und die Kosten statt sie Alleinfahrend zu verursachen.


VCS-Sektion Basel: https://www.vcs-blbs.ch/news-und-events/medienmitteilungen 

VCS-Sektion Aargau: https://www.vcs-ag.ch/oeffentlichkeitsarbeit

Stéphanie Penher, Bereichsleiterin Verkehrspolitik VCS Schweiz, Tel. 079 711 19 15

Stephanie Fuchs, VCS beider Basel, 076 584 11 77

Fabio Gassmann, VCS Aargau, 076 319 09 50

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