VCS zieht Bilanz der Entscheide zum CO2-Gesetz

Nationalrat lehnt CO2-Gesetz ab – weil das Gesetz den CO2-Ausstoss gefördet hätte

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Bern

Der Nationalrat hat in der Wintersession die Revision des CO2-Gesetzes in der Schlussabstimmung abgelehnt. In der vorliegenden Form hätte das Gesetz die Erhöhung der CO2-Emissionen in der Schweiz erlaubt. Nach wie vor fehlen griffige Massnahmen, um die Co2-Emissionen insbesondere im Verkehr einzudämmen. In der jetzigen Form ist das CO2-Gesetz aus Sicht des VCS unbrauchbar und muss zwingend korrigiert werden.

Trotz eines warnenden Hitzesommers mit ausgedörrten Feldern, trockenen Bachbetten und weiter schmelzenden Gletschern hat das Parlament auf dringend nötige Massnahmen zur Reduktion des CO2-Austosses verzichtet. Der Nationalrat beschloss mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der CO2-Ausstoss in der Schweiz zwischen 2021 und 2030 auf das Niveau von 1990 ansteigen darf(!). Die Schweiz wird so möglicherweise das einzige Land weltweit, das das Pariser Klimaabkommen unterschrieben hat und sich gleichzeitig keine CO2-Ziele im eigenen Land setzt.

Vergeblich sucht man im vom Nationalrat gezimmerten CO2-Gesetz griffige Massnahmen, welche die vom Verkehr verursachten CO2-Emissionen einzudämmen helfen. Dabei ist der Verkehr nach wie vor einer der wesentlichsten Treiber des CO2-Ausstosses. Ohne wirkungsvolle Massnahmen im Bereich Verkehr ist das neue CO2-Gesetz unbrauchbar.

Eine Nationalratsmehrheit aus SVP und FDP hat das CO2-Gesetz des Bundesrates insbesondere bei den Verkehrsmassnahmen auf massivste Art geschwächt. Der VCS erachtet die Entscheide als verantwortungslos. Sie würden zu einem insgesamt unbrauchbaren CO2-Gesetz führen und sind vom Ständerat dringendst zu korrigieren.

CO2-Ausstossförderungsmassnahmen

Die CO2-Emissionen müssen auch in der Schweiz bis etwa 2050 auf null herunter. Das bedeutet den vollständigen Ausstieg aus fossiler Energie in allen Sektoren. Stattdessen hat der Nationalrat folgende CO2-Ausstossförderungsmassnahmen beschlossen:

  • Gar keine CO2-Reduktionsziele in der Schweiz, obwohl das bestehende Gesetz eine Reduktion im Inland um minus 20 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 verlangt;
  • CO2-Neuwagenziel massiv reduziert und nicht mehr analog zur EU wie in der Energiestrategie;
  • CO2-Neuwagenziel nur noch befristet bis 2024 statt gemäss Energiestrategie unbefristet;
  • Neuartige synthetische Treibstoffe mit Gas- und Atomstrom statt mit erneuerbarer Energie.

Zudem hat der Nationalrat auf dringend nötige Massnahmen verzichtet: Keine Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturprojekten, keine CO2-Abgabe auf Treibstoffen, keine Lenkungsabgabe auf Flugtickets in der gleichen Höhe wie unsere Nachbarländer, keine Teilzweckbindung für Massnahmen zur Förderung eines fossilfreien Verkehrs bei der Kompensationspflicht auf Treibstoffe, entgegen dem Vorschlag des Bundesrats.

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS, Tel. 079 960 11 71

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