KLUG Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit

KLUG lanciert die Petition «für Nächte ohne Fluglärm!»


Bern

KLUG, die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit, lanciert heute eine Petition, die vom Bund die Einhaltung einer Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen fordert. Die Koalition fordert ausserdem, dass unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisse neue Grenzwerte festgelegt werden und deren Einhaltung garantiert wird.

Flugverkehrslärm macht krank und belastet unsere Kinder

Jüngste Studien zeigen auf, dass Personen, die regelmässig Fluglärm ausgesetzt sind, ein höheres Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes haben. Die andauernde Lärmbelastung löst Stress und Schlafstörungen aus und kann die Psyche der Bevölkerung in Mitleidenschaft ziehen. Die Schlafstörungen beeinträchtigen nicht zuletzt die kognitive Entwicklung unserer Kinder und schlagen sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit nieder. Beträchtliche Auswirkungen auf ihre Schullaufbahn sind die Folge.

Immissionsgrenzwerte: weder tagsüber noch in der Nacht eingehalten

Die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgehaltenen Werte definieren jene Schwellen, ab welchen die negativen Auswirkungen des Lärms auf die Bevölkerung allzu schwer wiegen. Die Grenzwerte für Wohngebiete sind auf 60 dB (A) für den Tag und auf 50 dB (A) für die Nacht festgelegt. Jüngste Studien kommen nicht nur zum Schluss, dass schon eine Lärmbelastung unter den heute geltenden Grenzwerten für die Bevölkerung gesundheitsschädlich ist, sondern weisen auch noch darauf hin, dass diese Werte rund um die Flughäfen und Flugplätze regelmässig überschritten werden.

Schon 100 000 Personen übermässigem Nachtfluglärm ausgesetzt

Diesen Risiken zum Trotz setzt der Bund weiterhin auf ein unbedachtes Wachstum des Luftverkehrs. Der Bund sieht für 2030 ganze 632 000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr vor, ein Drittel mehr als die 2016 gezählten 468 226! Diese Prognose bedeutet unweigerlich eine weitere Zunahme der bereits jetzt immer zahlreicheren Nachtflüge. Heute sind 65 000 Personen tagsüber übermässigem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl steigt auf 95 000 in der Nacht (22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr).

Der Bund hat die Bevölkerung zu schützen

Der Bund plant die Entwicklung des Luftverkehrs. Dabei hat er auch die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. KLUG fordert deshalb, dass er folgende Massnahmen ergreift:

  • Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen gewährleisten; Ausnahmen sollen einzig aus Sicherheitsgründen oder für Hub-relevante Flüge möglich sein.
  • Unter Berücksichtigung der aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisse neue Grenzwerte festlegen und deren Einhaltung garantieren.

Petition unterschreiben

Priska Seiler Graf, Kopräsidentin KLUG, 076 571 06 48

Lisa Mazzone, Kopräsidentin KLUG, 077 404 16 08

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