Das heutige Ja zum Klimaschutz-Gesetz müsse sich unbedingt in der kommenden parlamentarischen Beratung des CO2-Gesetzes widerspiegeln, sagt VCS-Präsident Ruedi Blumer: «Die Emissionen des Strassenverkehrs konnten im Vergleich zu 1990 bisher kaum reduziert werden. Nach wie vor wird mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr verursacht. Das neue CO2-Gesetz darf darum nicht weiter verwässert werden, damit endlich und schnell deutliche Verbesserungen erreicht werden.»
Um die Treibhausgas-Emissionen des Strassenverkehrs bis spätestens 2050 auf Netto Null zu senken, ist aus Sicht des VCS ein Neuwagenflottenziel von 0g CO2/km bis 2030 nötig. Überdies müssen auch Liefer- und Lastwagen in die Flottenziele einbezogen werden, um die CO2-Emissionen des Schwerverkehrs zu reduzieren. Diese Vorgaben sind wirksam und gehören nach dem heutigen Volksentscheid unbedingt in die CO2-Gesetzgebung.