Widersprüchliche Entscheide der Nationalratskommission zum CO2-Gesetz

Keine Flugticket-Abgabe trotz hoher Akzeptanz

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Bern

Der VCS ist enttäuscht, dass die Umweltkommission des Nationalrates keine Flugticket-Abgabe empfiehlt.
Die Entscheidung fiel mit 13 zu 12 Stimmen knapp aus. Deshalb setzt der VCS auf eine Kurskorrektur in den weiteren Beratungen. Denn ohne Massnahmen im Flugverkehr können die Klima-Ziele nicht erreicht werden.

Sollte der Nationalrat der Empfehlung seiner Umweltkommission (UREK-N) folgen, bliebe der Flugverkehr mit seinem hohen Ausstoss an CO2 der einzige Bereich der Schweizer Klimapolitik ohne eine klimapolitische Massnahme. Der internationale Flugverkehr bezahlt in der Schweiz weder Mineralölsteuer noch Mehrwertsteuer oder CO2-Abgabe. Die Flugticket-Abgabe gemäss der grossen Minderheit der UREK korrigiert nur einen sehr kleinen Teil dieser versteckten Subventionen in Form von Steuerbefreiungen.

Abgabe wäre akzeptiert

Der Flugverkehr ist in der Schweiz zum grössten Klimaproblem geworden, denn das Fliegen ist in den letzten Jahren massiv billiger. Schweizerinnen und Schweizer steigen doppelt so häufig ins Flugzeug wie die Reisenden der Nachbarländer. Zudem haben zwischen 2010 und 2016 die privaten Flugreisen der Schweizer um 56 Prozent zugenommen. Im Hitzesommer 2018 fanden weltweit so viele Flugreisen statt wie noch nie.

Gemäss einer repräsentativen gfs-Umfrage von Ende 2016 stimmen 42 Prozent voll zu, dass «auch der Flugverkehr künftig einen Betrag zum Klimaschutz leisten soll, beispielsweise in Form einer Flugticketabgabe». Weitere 30 Prozent stimmen dieser Aussage eher zu und nur 7 beziehungsweise 6 Prozent lehnen diese Aussage voll oder eher ab.

Entscheid auch zu Treibstoffen korrigieren

Die UREK-N hat zudem eine zusätzliche Obergrenze im Verkehrsbereich eingefügt, die faktisch erneuerbare Treibstoffe verunmöglichen und selbst die Treibstoffmassnahmen im beschlossenen Ausmass von 20 Prozent der CO2-Emissionen importierter Treibstoffe massiv in Frage stellen.

Der VCS erwartet vom Nationalrat, dass er zumindest den inkonsistenten Entscheid seiner Kommission korrigiert. Wenn eine Obergrenze festgelegt wird, muss sie mit dem Kompensationsziel von 20 Prozent vereinbar sein. Nach Berechnungen des Bundesrates und nach einer Einschätzung der kompensationspflichtigen Erdölvereinigung ist der Mehrheitsentscheid der Kommission in sich widersprüchlich.

Anders Gautschi, Geschäftsführer VCS Schweiz, Tel. 079 960 11 71

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