Revision Strassenverkehrsgesetz

Durchzogene Bilanz nach Strassenverkehrsgesetz-Debatte

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Bern

Der Ständerat hat heute das Strassenverkehrsgesetz in einigen wichtigen Punkten korrigiert, welche der Nationalrat zuvor beschlossen hat. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist erfreut, dass damit zentrale Anliegen der Verkehrssicherheit, für Velofahrende und Zufussgehende in der Gesetzesrevision Niederschlag finden – bedauerlich ist jedoch, dass die Vorlage teilweise auch weniger griffig ausfällt als das geltende Recht.

Der Ständerat hat in der Beratung des Strassenverkehrsgesetzes dem Miteinander der verschiedenen Verkehrsträger in einigen Punkten mehr Gewicht zugemessen. Aus Sicht des VCS sind zwei Verbesserungen im Vergleich zum enttäuschenden Entscheid des Nationalrats von grosser Bedeutung:

  • Motorräder gehören nicht aufs Trottoir: Das von Partikularinteressen geprägte Anliegen, Motorräder auf dem Trottoir abstellen zu können, hat eine Abfuhr erhalten. Die jetzige klare Regelung vermeidet potenzielle Konflikte zwischen TöfffahrerInnen und Zufussgehenden und sorgt dafür, dass letzteren der Platz nicht geschmälert wird.
  • Autonomes Einparken geht nicht zulasten des Fuss- und Veloverkehrs: Die technische Errungenschaft des autonomen Einparkens beansprucht derzeit noch sehr viel mehr Platz als das klassische Parken. Dieser Bedarf soll nicht zulasten der Fussgängerinnen und Velofahrer gehen. Das autonome Einparken soll indes dort erprobt werden, wo ebendiese Verkehrsteilnehmenden nicht eingeschränkt werden – etwa auf speziell deklarierten Parkdecks in Einstellhallen. 

Rückschritt im Kampf gegen Autoraser

Als Wermutstropfen wertet der VCS die Senkung die minimale Ausweisentzugsdauer für Raser. Wer mit stark übersetzter Geschwindigkeit fährt, soll den Fahrausweis neu für mindestens 12 statt der heute gültigen 24 Monate verlieren. So bleibt das neue Gesetz im Umgang mit notorischen Schnellfahrern hinter der bisherigen «Via Sicura» zurück. Das ist aus Sicht des VCS ein falsches Signal und ein herber Rückschlag im Kampf gegen Autoraser. 

Hingegen begrüsst der VCS, dass die Velohelmpflicht für Jugendliche im Strassenverkehrsgesetz nicht enthalten ist. Zwar ist das Tragen eines Velohelms grundsätzlich eine sinnvolle Massnahme und empfiehlt sich für Jung und Alt – eine Helmpflicht hätte jedoch negative Auswirkungen auf die Velonutzung von Jugendlichen, und damit verbunden auch auf die Gesundheit und Umwelt. Ausserdem ist begrüssenswert, dass der Ständerat sich hinsichtlich Aufhebung des Radarwarnerverbots dem Nationalrat widersetzte.
 

Anders Gautschi, VCS-Geschäftsführer, 031 328 58 00

VCS Medienstelle, Tel. 079 708 05 36

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