Kampagne MADE VISIBLE - Fahr sichtbar

Damit Velofahrer im Kreisel nicht übersehen werden

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Bern

Die meisten schweren Unfälle mit Velofahrenden geschehen nicht etwa in der Nacht oder bei Nebel, sondern am Tag bei guten Sichtverhältnissen (rund 80 Prozent der schweren Unfälle mit Velofahrenden). Speziell im Kreisverkehr müssen Autolenkende so viele Informationen gleichzeitig verarbeiten, dass das Velo schnell untergeht. Besondere Vorsicht ist im Grenzgebiet zu den Nachbarländern gefragt.

Gute Sichtverhältnisse alleine reichen nicht, damit Velofahrende im Kreisverkehr gesehen werden. In komplexen Verkehrssituationen sind Autofahrer oft nicht in der Lage, alle Informationen rechtzeitig zu verarbeiten - das Velo mit seiner schmalen Silhouette wird leicht übersehen. Mit der Kampagne «Fahr sichtbar» wollen der VCS Verkehrs-Club der Schweiz und Pro Velo Schweiz sowohl Velo- als auch Autofahrende sensibilisieren.

Wichtig ist, dass Velofahrende sich durch richtiges Verhalten sichtbar machen - etwa durch eindeutige und frühzeitige Handzeichen beim Abbiegen sowie durch Fahren in der Fahrbahnmitte des Kreisels, was im Schweizer Gesetz ausdrücklich erlaubt ist. Mit dieser Abfolge kommen Velofahrende am sichersten durch den Kreisel:

1. Blicken Sie bei der Einfahrt zurück und fahren Sie gegen die Mitte der Fahrbahn.
2. Die Fahrzeuge im Kreisel haben Vortritt.
3. Fahren Sie im Kreisel in der Mitte.
4. Geben Sie vor dem Verlassen des Kreisels ein deutliches Handzeichen

Vorsicht: EU-Bürger sind sich andere Regeln gewöhnt

Im Gegensatz zur Schweiz gibt es im benachbarten Ausland keine Regelung, die Velofahrenden das Fahren in der Mitte des Kreisels erlaubt. Im grenznahen Gebieten ist deshalb besondere Vorsicht geboten: Einerseits sind sich Autolenkende aus dem Ausland keine Velos in der Mitte des Kreisels gewöhnt, andererseits bleiben Velofahrende aus dem Ausland auch im Kreisel am Strassenrand, wodurch sie leichter übersehen werden. Der VCS und Pro Velo mahnen deshalb in diesen Regionen sowohl Velo- als auch Autofahrende zu besonderer Vorsicht!

Seit Anfang Woche zeigen Plakate in den grösseren Schweizer Städten anschaulich, wie sich Velofahrer/-innen richtig verhalten und sichtbarer machen – mit besonderer Konzentration in den Grenzgebieten. Die Kampagne wird unterstützt vom Schweizerischen Fonds für Verkehrssicherheit. Einen Wettbewerb und alle wichtigen Informationen finden Interessierte auf www.fahr-sichtbar.ch.

Downloads der Kampagnenplakate: www.madevisible.swiss/medien

Verkehrsregeln im Kreisverkehrsplatz für die Schweiz

-   Geschwindigkeit und Vortritt: Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.

-   Richtungsanzeige: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden – im Auto durch Blinken, auf dem Velo durch Handzeichen.

-   Fahrlinie des Velos: Auf Kreisverkehrsplätzen können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen. Das heisst, sie dürfen in der Mitte der Fahrspur fahren, so dass sie von hinten nicht überholt werden können.

Vgl. auch unter Verkehrsregelnverordnung VRV, Art. 41b Kreisverkehrsplätze

Ruedi Blumer, Präsident VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Tel.: 079 465 43 07

Matthias Aebischer, Präsident Pro Velo Schweiz, Tel.: 079 607 17 30

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