Bereits im vierten Jahr in Folge ist der geltende Zielwert von 130 g CO2/km im Vorjahr nicht erreicht worden. Nach Berechnungen des Bundesamts für Energie (BFE) stieg das verbrauchte Benzinäquivalent pro 100 Kilometer um 1.6% auf 6.18 Liter. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 138.1 Gramm CO2 pro Kilometer ebenfalls leicht höher als im Vorjahr.
Sanktionen bei 0,57% des Umsatzes
Obwohl der bis 2019 gültige Zielwert von 130g CO2/km von den Importeuren klar verfehlt wurde, belaufen sich die Sanktionszahlungen der Importeure 2019 auf gerade einmal 79 Millionen Franken. Das sind pro verkauften Neuwagen im Durchschnitt 250 Franken.
Diese Sanktionen können bei einem Neuwagenpreis von durchschnittlich 43‘400 Franken unterhalb der Wahrnehmungsschwelle an die Autokäufer und Autokäuferinnen weitergegeben werden. Auch für die Branche selbst, sind die Sanktionen in der Höhe von 0,57% des Umsatzes kein grosser Budgetposten.
Bevorzugung der Branche verfehlt
Dennoch verlangen die Autoimporteure seit Beginn der Corona-Pandemie nun den kompletten Erlass der Sanktionszahlungen für 2020 und begründen diese Forderung mit dem entgangenen Umsatz. Die Autoimporteure profitieren jedoch wie alle Unternehmen von den erleichterten Kurzarbeitsbedingungen und den Liquiditätshilfen des Bundes.
Der VCS sieht keinen Grund für eine Sonderbehandlung der Autobranche. Ein Sanktionserlass wäre eine Kapitulation der Klimapolitik vor der Autolobby.