Stellungnahme des VCS zum Umweltschutzgesetz

Ausgehöhlter Lärmschutz ist gar kein Lärmschutz

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Bern

Mit der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes will das Bundesamt für Umwelt Bafu den Lärmschutz stark einschränken. Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz kritisiert dieses Vorhaben und stellt Forderungen.

Der vorliegende Revisionsentwurf des Bafu taugt aus Sicht des VCS nicht, um den nötigen Schutz vor Lärm zu gewährleisten. So sollen teilweise nur noch 50 % der Räume einer Wohnung vor Lärm geschützt sein und selbst diese auch nur «teilweise» - profitieren würde von dieser Abschwächung insbesondere die Bauwirtschaft.  «Das Gesetz würde verschlechtert und Lärmbetroffene wären noch weniger geschützt», sagt VCS-Präsident Ruedi Blumer. «Dies ist umso problematischer, als bereits die geltenden Belastungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung überholt und hinsichtlich Gesundheitsschutz deutlich zu hoch sind.» Ausserdem fällt im Entwurf der Druck weg, Massnahmen zur Lärmbekämpfung an der Quelle zu ergreifen.

Um den Lärmschutz zu verbessern, stellt der VCS drei grundsätzliche Forderungen:

  1. Verzicht auf die vorgeschlagene Abschwächung des Lärmschutzes im Bundesgesetz über den Umweltschutz.
  2. Verstärkte Massnahmen zur Verminderung des Lärms an der Quelle. In erster Linie mittels Tempo 30, aber auch mit Verkehrsreduktion und -lenkung, leiseren Reifen und geräuscharmen Strassenbeläge.
  3. Lancierung einer Totalrevision des Lärmschutzes, um den neuen Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung mit der Absenkung der Lärmgrenzwerte, Rechnung zu tragen.

Der VCS ist überzeugt, dass der Schutz der Betroffenen vor Strassenlärm verbessert und nicht abgeschwächt werden darf. Der vorliegende Revisionsentwurf geht damit in eine völlig falsche Richtung. Nötig ist gemäss Bundesgericht hingegen, dass der Lärmbekämpfung als Massnahme zum Gesundheitsschutz umfassend Rechnung getragen wird.
 

- Ruedi Blumer, VCS-Präsident, 079 465 43 07

- Medienstelle VCS, 079 708 05 36

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