#Velofahren

Bahn frei fürs Velo

Selim Egloff VCS Magazin 1/23

Seit Januar ist das neue Veloweggesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, endlich ein zusammenhängendes Veloinfrastrukturnetz zu planen und zu bauen. Die Umsetzung erfolgt auf verschiedenen Ebenen.

Wer sich heute mit dem Velo ausserhalb der grösseren Städte bewegt, hat die Wahl: Entweder folgt man einer touristischen Veloroute oder man wählt den direkten Weg über die Hauptstrasse. Für Ersteres nimmt man zwar schöne, aber auch unnötige Umwege und Höhenmeter in Kauf. Für Letzteres stellt man sich dem nervenaufreibenden und teilweise gefährlichen Nahkampf mit dem motorisierten Verkehr.

Schon seit der Autoverkehr die Strassen unsicher macht, gibt es in der Schweiz den Wunsch nach einer sicheren und zusammenhängenden Veloinfrastruktur. Auch der VCS setzt sich bereits seit Jahrzehnten gemeinsam mit lokalen Gruppen für einen besseren Schutz der Velofahrerinnen und Velofahrer ein.

Im Jahr 2018 wurde der Bundesbeschluss Velo vom Stimmvolk mit 73,6 Prozent Ja- Stimmen angenommen. Damit wurde das Velo als Verkehrsträger in der Verfassung verankert. Das darauf gestützte Veloweggesetz wurde von den eidgenössischen Räten im letzten Jahr fertig ausgearbeitet und trat Anfang 2023 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Kantone, innert fünf Jahren ein sicheres, attraktives und zusammenhängendes Routennetz für den Fahrradverkehr zu planen.

Planungsgrundsätze

Velowege müssen …
… zusammenhängend und durchgehend sein
… wichtige Orte erschliessen
… sicher sein
… «wo möglich und angebracht» getrennt vom
motorisierten Verkehr/Fussverkehr geführt sein
… einen homogenen Ausbaustandard bieten
… attraktiv sein und eine «hohe Erholungs-
qualität aufweisen»

Netze müssen …
… eine «angemessene Dichte» haben
… eine «direkte Streckenführung» ermöglichen

Trennung der Verkehrszwecke

Das Veloweggesetz unterscheidet zwischen Routen für den Alltagsverkehr in oder zwischen Siedlungsgebieten und solchen für den Freizeitverkehr. Letztere dienen primär der Erholung oder verbinden Naherholungsgebiete und andere Freizeitattraktionen miteinander.

Bis spätestens in 20 Jahren müssen die geplanten Netze gebaut sein. Auch wenn ein allgemeines Beschwerderecht, wie vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen, im Parlament gestrichen wurde, sieht das Gesetz eine Beteiligungsmöglichkeit für die betroffenen Umweltverbände vor. Wie diese konkret ausgestaltet wird, bleibt den Kantonen überlassen. Die VCS-Sektionen werden die kantonalen Umsetzungen daher genau verfolgen und die Mitsprache nötigenfalls einfordern.

Eine «Roadmap Velo»

Doch auch der Bund muss sich mit dem neuen Gesetz der Verbesserung der Veloinfrastruktur annehmen. Er erarbeitet im Rahmen der «Roadmap Velo» genauere Planungsvorgaben (siehe Kasten) und Vollzugshilfen für die Kantone und für die bundeseigenen Strassen. Das erklärte Ziel des Bundesamts für Strassen ASTRA ist es, die Zahl der Wege und die Distanzen, die mit dem Velo zurückgelegt werden, bis 2035 zu verdoppeln. Dazu soll auch das Konzept der direkten Velobahnen vorangetrieben werden. Es könnte also sein, dass man vielerorts nicht bis zum übernächsten Jahrzehnt warten muss, bis man auf dem Velo von A nach B kommt, und dabei weder auf ein rasches Vorwärtskommen noch auf Sicherheit und Fahrkomfort verzichten muss.

    

VCS-Magazin 1/23


Selim Egloff, Projektleiter Verkehrspolitik

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