#Velofahren

Tachopflicht für schnelle E-Bikes

Von Andreas Käsermann  VCS-Magazin 1/2024

Im laufenden Jahr gilt es, einige neue Regeln im Strassenverkehr zu beachten: Ab April ist etwa ein Tachometer für schnelle E-Bikes obligatorisch. Der Bund will damit die Verkehrssicherheit verbessern.

Zwar sind bereits die meisten E-Bikes mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet – jedoch ist ein solcher bislang auf Schweizer Strassen nicht obligatorisch. Dies ändert am 1. April, wie der Bundesrat bereits vor längerer Zeit beschlossen hat. Mit der Tachopflicht soll die Sicherheit im Verkehr verbessert werden, schreibt das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Eine einfache Massnahme, welche Wirkung hat, meint VCS-Verkehrssicherheitsexperte Michael Rytz: «Die eigene Geschwindigkeit wird beim Velofahren häufig unterschätzt. Ganz besonders wer mit schnellen E-Bikes unterwegs ist, überschreitet ab und an ungewollt das Tempolimit in 20er- und 30er-Zonen. Eine Geschwindigkeitsanzeige kann helfen, heikle Situationen und Zusammenstösse mit Fussgängerinnen und Fussgängern zu vermeiden.»

Vorerst gilt die Tachometerpflicht bloss für neue E-Bikes, welche bis 45 km/h fahren. Schnelle Elektrovelos, die bereits vor dem Stichtag in Betrieb waren, müssen bis April 2027 nachgerüstet werden. Keine Tachopflicht gibt es für langsame E-Bikes. Auch bereits klar ist, was das Fehlen eines Tachos kostet: «Für das Fahren ohne den erforderlichen Geschwindigkeitsmesser ist eine Ordnungsbusse von Fr. 20.– vorgesehen», verlautbart das ASTRA.

Beleuchtungspflicht seit 2022

Zeitgleich mit der Tachopflicht hat der Bundesrat vor gut zwei Jahren beschlossen, dass E-Bikes auch tagsüber mit Licht fahren müssen. Diese Vorschrift gilt bereits seit zwei Jahren, wird aber häufig nicht beachtet. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU hat im vergangenen Herbst eine Statistik veröffentlicht, wonach 91 Prozent der schnellen E-Bike-Fahrenden tagsüber mit Licht unterwegs sind – jedoch ist das Licht bei Tage nur etwa bei drei Vierteln der langsameren Elektrovelos eingeschaltet. Bedenklich, findet Michael Rytz: «Die Beleuchtung des Velos ist auch tagsüber ein entscheidender Faktor, um das eigene Unfallrisiko zu senken. Die schlanke Silhouette eines Fahrrads ist je nach Lichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmende schwierig zu erkennen. Dessen sind sich viele zu wenig bewusst. Licht kann helfen und geht beim E-Bike ja sogar ohne zusätzliche Anstrengung.» Gemäss der BFU-Statistik wird allerdings auch in der Dämmerung und während der Nacht häufig ohne Licht gefahren: Jedes elfte langsame E-Bike ist auch bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs. Weitet man den Blick auf alle Fahrräder, so fährt jede vierte Person nachts ohne Licht.

Ebenfalls bereits seit längerer Zeit – seit nunmehr drei Jahren – ist das Rechtsabbiegen für Velofahrende an Ampeln auch bei rotem Signal erlaubt, sofern dies entsprechend ausgeschildert ist. Zwar ohne Vortrittsrecht und mit der entsprechenden Vorsicht; aber immerhin. Die Regel soll in erster Linie das Velo als Verkehrsmittel fördern – sie ist jedoch mitunter noch unbekannt. So werden Radfahrerinnen und Radfahrer, welche sich korrekt verhalten und auch bei roter Ampel rechts abbiegen, nicht selten zu Unrecht mit Hupkonzerten bedacht oder hören Zurechtweisungen aller Art.

Das ändert beim Autofahren

Auch für Automobilistinnen und Automobilisten gibt es im laufenden Jahr Neuerungen: So wird der alte blaue Führerausweis aus Papier zum Auslaufmodell. Ab dem 1. November gelten nur noch die Ausweise im Bankkartenformat. Hauptgrund: Der blaue Führerausweis ist im Ausland nicht überall anerkannt. Ausserdem wird neuerdings erst ab 75 Jahren eine medizinische Untersuchung fällig, wenn erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis gestellt wird. Bisher lag die Altersgrenze für diese Testpflicht bei 65 Jahren. Diese Anpassung tritt am 1. März in Kraft.

    

VCS-Magazin 1/24


Andreas Käsermann, Mediensprecher

    

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