Versicherungen beim Autoteilen
Der VCS empfiehlt, beim Autoteilen oder der Automitbenutzung die nachstehend aufgeführten Versicherungen abzuschliessen.
Der Abschluss einer Fahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt Schäden an Dritten, die durch den fehlbaren Lenker bzw. die fehlbare Lenkerin verursacht wurden. Die gesetzliche Versicherungssumme beträgt 100 Mio. CHF. Die Haftpflichtprämie berechnet sich nach verschiedenen Kriterien. Die Prämienstufe (Bonus/Malus) richtet sich nach dem individuellen Schadenverlauf: Wer unfallfrei fährt, zahlt stufenweise weniger, wer schadenersatzpflichtige Unfälle verursacht, zahlt mehr. Wenn möglich, sollte ausserdem ein Bonusschutz vereinbart werden.
Eine Kollisionskasko-Versicherung ist freiwillig. Sie deckt - auch bei Selbstverschulden - Schäden am eigenen Fahrzeug. Wenn verschiedene Personen als Lenker in Frage kommen, empfiehlt sich eine Kollisionskasko, vor allem bei neuen Fahrzeugen. Nach einigen Betriebsjahren empfiehlt sich die Umwandlung in eine prämiengünstigere Teilkaskoversicherung. Selbstbehalt frei wählbar. Bonus-Malus-Prämiensystem. Wenn möglich einen Bonusschutz vereinbaren.
Eine Teilkasko wird alleine oder zusammen mit einer Kollisionskasko angeboten und wird ebenfalls auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Sie deckt mutwillig verursachte Schäden von Dritten, Tierschäden, Marderverbiss-Schäden, Feuerschäden, Elementarschäden, Diebstahl, Glasbruch und Schäden an persönlichen Gegenständen. Die Selbstbehalte sind frei wählbar, je nach Höhe können Prämieneinsparungen erzielt werden.
Sie gewährt den in der Police bezeichneten Personen-Versicherungsschutz bei Unfällen, die sich bei der Benützung des deklarierten Fahrzeugs ereignen. Eine Insassenversicherung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn nicht erwerbstätige Personen als Lenkerin oder Mitfahrer des Fahrzeugs in Frage kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der VCS-Website unter Versicherungen Auto-Motorrad oder erhalten Sie telefonisch 031 328 58 21.