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Velo Frau Helm Shop
Adobe Stock/Sergey Ryzhov

Helmpflicht

Der VCS setzt sich zwar für das freiwillige Helmtragen ein, lehnt aber eine Pflicht ab. Mit einer Helmpflicht wird die Verantwortung für die Sicherheit zunehmend zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden verschoben.

Um mehr Sicherheit zu schaffen, müssen Unfälle an der Quelle verhindert werden – durch eine sichere Veloinfrastruktur. Die vorgesehenen Änderungen machen das Velofahren für Junge und E-Bike-Fahrende unattraktiver und drohen den Trend der Verlagerung zum Velo im Keim zu ersticken.

Unsere Argumente gegen die Helmpflicht

  1. Unfälle nehmen zu, weil mehr E-Bikes auf den Strassen verkehren

    – In den letzten Jahren haben die Unfälle mit Elektrovelos zugenommen. Medienberichte suggerieren, Elektrovelos seien besonders gefährlich. Das Bild täuscht.

    – Die Unfallzahlen sind nicht im selben Mass angestiegen wie die Verkaufszahlen von E-Bikes. Die grössere Anzahl Unfälle liegt schlicht daran, dass insgesamt mehr Menschen auf dem Elektrovelo unterwegs sind und dabei erst noch längere Strecken im Vergleich zum normalen Velo zurücklegen.

    – Relativ betrachtet ist E-Bike-fahren also keineswegs gefährlicher geworden.

  2. Helmpflicht hält vom Velofahren ab

    Es ist ein erfreulicher Trend, dass dank dem E-Bike heute mehr Menschen Velofahren. Das entlastet die Strassen und ist gut fürs Klima.

    Erfahrungen aus dem Ausland zeigen aber: Eine Helmpflicht führt ganz direkt dazu, dass weniger Menschen Velofahren. Damit riskieren wir, einen positiven und dringend nötigen Trend hin zum Velo gleich wieder im Keim zu ersticken. Dies schadet schlussendlich der Volksgesundheit und läuft den Klimazielen zuwider.

  3. Nur scheinbar mehr Sicherheit durch Helmpflicht

    Velohelme schützen vor den Folgen eines Sturzes auf den Kopf. Bei Kollisionen wirken aber Rotationskräfte, auf welche Helme nicht oder unzureichend konzipiert sind.

    Velohelme bringen nicht vollkommene Sicherheit. Sie lindern die Folgen von Unfällen, vermeiden sie aber nicht.

  4. Helmpflicht ist nur Symptombekämpfung

    Sicherheit wird durch gute Veloinfrastruktur erzielt. Auf niederländischen Strassen – wo die Velowege separat vom Autoverkehr geführt werden - sind rund 4x mehr Velos unterwegs. Obwohl dort die meisten ohne Helm fahren (95%), ist das Risiko auf dem Velo zu sterben drei Mal kleiner als in der Schweiz.

    Die Sicherheitsmassnahmen der Schweiz sollten prioritär darauf abzielen, Kollisionen zu verhindern, statt die Folgen von Stürzen zu lindern.

  5. Bikesharing in Gefahr

    Die Helmpflicht wäre der Todesstoss für E-Bike-Sharing Angebote wie z.B. Publibike. Bikesharing fördert das Velofahren.

    In Gebieten mit Helmpflicht funktioniert Bikesharing aber nicht. Denn die Meisten haben keinen Helm dabei und wollen keinen Leihhelm nutzen.

  6. Komplizierter Vollzug und Schwächung der Eigenverantwortung

    Die Helmpflicht bringt eine erhebliche Vollzugsproblematik mit sich. Die unterschiedlichen Tragpflichten für verschiedene, äusserlich kaum unterscheidbare Fahrzeugtypen einerseits und für verschiedene Altersgruppen andererseits erzeugen einen unverhältnismässigen Kontroll- und Administrativaufwand.

    Den Veloverbänden ist die Sicherheit der Velofahrenden wichtig. Sie setzen sich aber für die Eigenverantwortung ein.

  7. Für Jugendliche darf das Velo nicht unattraktiver werden

    Bei den Jugendlichen findet in den letzten 20 Jahren eine massive Abwendung vom Velo statt. In der Altersgruppe zwischen 13-20 fahren heute nur noch etwa halb so viele Velo wie vor 20 Jahren. Dabei ist alltägliche Bewegung wie z.B. durch das Velofahren gerade auch für Junge eine wichtige Gesundheitsfördermassnahme.

    Mit einer generellen Helmpflicht für Jugendliche verliert das Velo aber zusätzlich an Attraktivität.

  8. Eine unverhältnismässige Massnahme

    Heute beträgt die Tragquote bei den langsamen Elektrovelos bei den Erwachsenen 67% und bei den bis 14-Jährigen ist sie mit 75% noch höher, und ist damit im europaweiten Vergleich bereits extrem hoch.

    Aus unserer Sicht steht der mögliche Sicherheitsgewinn durch ein Obligatorium in keinem Verhältnis zu den oben genann