Die wichtigsten Verkehrssignale
Signale im Verkehr für Velo- und E-Bike-Fahrende
Wir haben die wichtigsten Verkehrssignale für Velo- und E-Bike-Fahrende zusammengefasst.
Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch
Zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) sind erlaubt, wenn Trottoir und Fussweg fehlen.
Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch
Weg mit Markierung getrennt. Velos und E-Bikes müssen auf der für sie vorgesehenen Fläche fahren.
Velo/E-Bike ~25km/h: Benützung obligatorisch. Rücksicht auf zu Fuss Gehende.
E-Bike ~45km/h: Benützung obligatorisch. Rücksicht auf zu Fuss Gehende.
Weg ohne Trennung durch Markierung.
Velos und E-Bikes müssen auf zu Fuss Gehende Rücksicht nehmen und gegebenenfalls anhalten.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt (max. 20km/h).
Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
Zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) dürfen die gesamte Verkehrsfläche benützen und sind vortrittsberechtigt. Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt. Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt. Zu Fuss Gehende/fäG haben Vortritt.
Gilt auch für Fussgängerzone mit Zusatz «Velo gestattet»; hier jedoch nur im Schritttempo.
Zu Fuss Gehende können die gesamte Fläche nutzen.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnliche Geräten (fäG) müssen den Weg benützen.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten. Velo/E-Bike schieben.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten. Velo/E-Bike schieben.
Die Fussgängerzone ist nur für zu Fuss Gehende und Nutzerinnen und Nutzer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG).
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt
Die schwarz-gelbe Tafel berechtigt Velo- und E-Bikefahrende dazu, bei einer roten Ampel rechts abzubiegen. Mit der nötigen Vorsicht und Beachtung des Vortritts der anderen Verkehrsteilnehmenden, die Grün haben.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt.
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt erlaubt.
Hier muss besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden.
Zu Fuss Gehende dürfen die Strasse überall queren, sind aber nicht vortrittsberechtigt.
Rechtsvortritt! Ausnahme: andere Signalisation.
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.
Verbot für Motorfahrräder
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Übriger Fahrverkehr wie z.B. Auto, Motorrad etc. erlaubt.
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt erlaubt
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Allgemeines Fahrverbot
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.
Einfahrt verboten
Velo/E-Bike ~25km/h: Durchfahrt verboten
E-Bike ~45km/h: Durchfahrt verboten
Das Schieben des Velos und E-Bikes ist erlaubt.