Weiter zum Inhalt
Stéphanie Penher Geschäftsführerin VCS
VCS
6. März 2024

Eine rechtsbürgerliche Motion, die weniger Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen will, wurde heute vom Ständerat abschliessend überwiesen. Nur: der Wortlaut der Motion ist nicht so formuliert, dass sie dieses Ziel erreicht. Das hat Bundesrat Rösti in der Debatte auch klar gemacht. 

Stéphanie Penher Geschäftsführerin VCS
VCS

Die Motion bietet keinen Mehrwert – ihre Umsetzung verursacht einen administrativen Mehraufwand, ändert aber nichts an der Praxis.

Stéphanie Penher

Auf den verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt in der Regel Tempo 50. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn die Bevölkerung und die Behörden dies wollen und ein Gutachten vorliegt. Das Gutachten hat zu belegen, (was heute bereits in der Signalisationsverordnung festgehalten ist) dass

  • entweder eine besondere Gefahr besteht, die durch eine Geschwindigkeitsreduktion beseitigt werden kann,
  • der Schutz bestimmter Strassenbenützerinnen und -benützer, nicht anders gewährleistet werden kann,
  • oder dass eine übermässige Umweltbelastung (Lärm oder Schadstoffe) besteht, die reduziert werden kann,
  • und dass eine belastende Verkehrsmenge durch eine Geschwindigkeitsreduktion besser abfliessen kann.

Es ist die zuständige Behörde, die das zu beurteilen hat. Das ist der Kanton oder, wenn der Kanton diese Aufgabe delegiert hat, die Gemeinde.

Stéphanie Penher Geschäftsführerin VCS
VCS

Das Parlament überholt den Bundesrat rechts, kommt aber auch nicht schneller voran.

Stéphanie Penher

Und das machen sowohl die Gemeinden und Städte wie auch die Kantone sorgfältig – wie es ihnen der Bundesrat selbst attestiert hat. Die Ausnahmen für Tempo 30 sind heute auf Verordnungsstufe abschliessend geregelt und durch die Rechtsprechung legitimiert.

Jetzt soll diese Regelung auf Gesetzesstufe verankert werden. Das Parlament überholt den Bundesrat damit gewissermassen rechts, kommt aber auch nicht schneller voran. Denn, so Bundesrat Rösti: «Eine gleichlautende Regelung auf Gesetzesstufe ändert nichts an den Möglichkeiten für die Behörden und dem Verfahren zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen innerorts.»

Also, Herr Bundesrat Rösti: Wir nehmen Sie beim Wort. Und wir halten fest: Auch nach Annahme dieser Motion gilt das geltende Recht!

Stéphanie Penher, Geschäftsführerin VCS Schweiz