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So setzen Sie eine Tempo-30-Zone erfolgreich um

Sichere Strassen für alle sind unser Ziel. Ab 1. Januar 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht-verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen. 

VCS-Checkliste

Tempo 30 kann sowohl vom Gemeinderat, von Interessensverbänden, von politischen Parteien als auch von betroffenen Anwohnerinnen oder Eltern angestossen werden. Hauptsache jemand beginnt!

Beispiele für Ziele mit Tempo 30: 

  • Mehr Sicherheit für Schulkinder, Fussgänger und Velofahrende
  • Gefährliche Verkehrsknoten entschärfen
  • Freies und sicheres Queren der Strasse ermöglichen
  • Strassenlärm reduzieren
  • Wohn- und Aufenthaltsqualität erhöhen

Um Ihrem Anliegen mehr Gewicht zu geben,  können Sie Ihren Antrag von möglichst vielen Nachbarinnen und Unterstützern unterschreiben lassen.

Die Behörde nimmt Stellung und erarbeitet einen Projektvorschlag.

Falls die Gemeindeverwaltung nicht auf Ihr Anliegen eingeht, gibt es weitere Möglichkeiten. 
- Wenden Sie sich an die VCS-Sektion Ihrer Region.
- Lärmschutzmassnahme. 
Wenn Sie an einer Strasse wohnen, wo die Lärmgrenzwerte überschritten werden, kann auch auf rechtlichem Weg eingefordert werden, dass Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme geprüft werden muss. Die interaktive Lärm-Karte des BAFU zeigt anhand einer Modellrechnung die räumliche Verteilung des Strassenverkehrslärms am Tag und in der Nacht. Verbindliche Angaben zur aktuellen Belastung und geplanten Lärmsanierungen erhalten Sie von der kantonalen Vollzugsbehörde.

Der Einbezug der Bevölkerung in die Diskussion hilft Vorurteile abzubauen und schafft Vertrauen. Insbesondere wenn die Einführung von Tempo 30 dem Volksentscheid unterliegt, sind eine kontinuierliche Information durch die Gemeinde und die Partizipation der betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden und weiterer Nutzergruppen von grosser Bedeutung.

Seit 1. Januar 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Zonen anzuordnen. Für die Signalisation von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen wird weiterhin ein Gutachten benötigt (Signalisationsverordnung (SSV), Artikel 108). Diese Strassenabschnitte können in eine Tempo-30-Zone 
einbezogen werden: (Signalisationsverordnung, Artikel 2a Abs. 6)

Die zuständige Signalisationsbehörde prüft die Rechtmässigkeit der Zone anhand der rechtlichen Grundlagen:

  • SVG
  • VRV
  • SSV
  • Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen

Die Gemeinde publiziert die neue Zone, allenfalls folgen Einspracheverhandlungen.

Tempo 30 wird signalisiert und der Strassenraum mit neuen Elementen gestaltet, damit das neue Tempolimit zum Strassenbild passt («selbsterklärende Strasse»). Zum Einsatz kommen dabei geeignete bauliche, gestalterische und organisatorische Massnahmen, wie: „Eingangstore“ in die Zone, gestalterische (Natur-) Elemente im Strassenraum, Fahrbahnverengungen, versetzte Parkfelder oder punktuelle Erhöhungen der Fahrbahn.

In der Regel gilt Rechtsvortritt, die Fussgänger dürfen bei Tempo 30 flächig queren, müssen aber das Vortrittrecht des Fahrverkehrs beachten. Fussgängerstreifen werden nur noch bei besonderen Bedürfnissen markiert (Beispiele von typischen Tempo-30 Elementen in der BFU-Fachdokumentation).

Davon abweichende Massnahmen werden gewählt, wenn Tempo 30 auf einer Hauptverkehrsachse signalisiert wird.

Ein Jahr nach der Umsetzung muss die Gemeinde nachweisen, dass die im Gutachten formulierten Ziele erreicht wurden. Im Zentrum steht dabei die Einhaltung der neuen Tempolimite. Als Toleranzgrenzwert kommt der V85 von 38 km/h zur Anwendung. Das heisst, maximal 15% der Autos fahren schneller als 38 km/h.

Bei ungenügenden Sichtweiten, also wenn Verkehrsteilnehmer/innen wegen Sicht-Hindernissen erst zu spät erkannt werden, muss der V85  nach unten angepasst werden.  Werden die Ziele nicht erreicht, muss die  Gemeinde Verbesserungsmassnahmen vornehmen (bauliche, Markierungen, Sensibilisierung, Polizeikontrollen) und die Ziele erneut überprüfen.

Michael Rytz
VCS

Kontakt

Mit Tempo 30 erhöht sich nachweislich die Sicherheit, die Lebensqualität steigt und es gibt weniger Lärm. 
Sie wollen Tempo 30 umsetzen? Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.