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9. April 2024

Rad- und Fussweg Altdorf – Seedorf: VCS verzichtet auf Weiterzug

Die VCS-Sektion Uri verzichtet auf einen Weiterzug ihrer Beschwerde ans Bundesgericht. Sie hofft aber, dass der Regierungsrat beim noch ausstehenden Entscheid über die Signalisierung des Rad- und Fussweges dem sicheren Nebeneinander von Fuss- und Radverkehr auf derselben Verkehrsfläche gebührend Rechnung trägt.

Der Kanton plant die Realisierung eines Langsamverkehrsweges vom Kantonsbahnhof bis westlich der Seedorfer Reussbrücke. Der Byfangweg soll entsprechend ausgebaut und auf der Seedorferstrasse das westseitige Trottoir durch einen nur drei Meter breiten kombinierten Rad- und Fussweg ersetzt werden -  entgegen dem Velowegesetz, das eine grundsätzlichen Trennung von Fuss- und Veloverkehr verlangt. Im Ergebnis wird so die Strasse von den „lästigen“ Velos befreit. Auf dem neuen gemeinsamen Weg hingegen müssen sich zukünftig FussgängerInnen jeden Alters vom quirligen Kleinkind bis zu gehbehinderten SeniorInnen sowie HundeführerInnen den Platz im Gegenverkehr mit den vielfach schnelleren Velos teilen. Die Velos werden dadurch ausgebremst, zumal sie auch noch zu zusätzlichen Strassenquerungen gezwungen sein werden. Die Sicherheit der Zufussgehenden andererseits wird durch die Zweiräder bedroht. Verschärfend kommt hinzu, dass mit der geplanten Signalisierung auch schnelle E-Bikes mit gelbem Nummernschild, die bis 45 km/h fahren dürfen, und Mofas diesen Weg zwingend werden benützen müssen. Mit „Veloförderung“, wie der Radwegkredit in der Botschaft zur Volksabstimmung vom 27. September 2020 angepriesen wurde, hat das wenig zu tun.

Der VCS hat mit einer Einsprache aus Sicht der Velofahrenden und FussgängerInnen die gröbsten Sicherheitsprobleme thematisiert und dazu konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Baudirektion und der Regierungsrat sind den Anliegen des VCS aber in keinem einzigen Punkt entgegengekommen. Dies hat den VCS dazu veranlasst, die Problematik mit einer Beschwerde an das Obergericht weiterzuziehen. Dieses hat die Beschwerde nun aber mit formaljuristischen Überlegungen abgewiesen und die inhaltlichen Themen zur Ermessensache erklärt. Da sich auch das Bundesgericht erfahrungsgemäss nicht mit konkreten technischen Fragen beschäftigt und bestenfalls eine Rückweisung an die Vorinstanz beschliessen würde, verzichtet der VCS auf einen Weiterzug an das höchste Gericht.

Der VCS plädiert aber an den Regierungsrat, wenigstens bei der Signalisierung, für die ein separates Verfahren läuft, dafür zu sorgen, dass die schnellen E-Bikes und die Mofas weiterhin auf der Strasse fahren müssen und die Velos bei den Hofausfahrten der landwirtschaftlichen Betriebe Vortritt haben. Der VCS würde es auch sehr begrüssen, wenn er künftig, wie vom Veloweggesetz verlangt, als Fachorganisation möglichst früh in den Planungsprozess einbezogen und dabei ernst genommen würde.