Halbanschluss: Bundesgericht bestätigt VCS-Kritik
Die VCS-Sektion Uri nimmt mit Genugtuung das Urteil des Bundesgerichts zum Halbanschluss Altdorf Süd zur Kenntnis. Genau wie die Gemeinde Attinghausen hatte auch der VCS die fehlende Gesamtbetrachtung von WOV und Halbanschluss im Bereich Lärm und Luftverschmutzung kritisiert.
Im Januar 2019 reichte der VCS Uri eine Einsprache gegen das Projekt Halbanschluss Altdorf Süd ein. Der Verein forderte damals u.a., die Plangenehmigung sei aufzuschieben, bis geklärt sei, wie die Entwicklung des Verkehrs mit Zeithorizont 2035 im Einflussbereich des Baus des Halbanschlusses und der West-Ost-Umfahrung unter Berücksichtigung des Kantonsbahnhofs, des Entwicklungsschwerpunkts Werkmatt/Eyschachen sowie der Entwicklung des RUAG-Areals aussehen und wie sich dieser prognostizierte Verkehr auf Lärm und Luftverschmutzung in Attinghausen auswirken werde.
Mit Ausnahme einer kleinen Änderung bei der Radwegführung im Bereich des geplanten Kreisels bei der Reussbrücke lehnte das UVEK in der Plangenehmigung vom 31. März 2021 jedoch alle Anträge des VCS ab. Der VCS verzichtete auf einen Weiterzug. Er freut sich deshalb umso mehr, dass die Gemeinde Attinghausen mehr Ausdauer hatte und nun vom Bundesgericht Recht bekommen hat.