Kanton übernimmt Fallführung bei Deponien
Der VCS nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Baudepartement im ganzen Kanton die Fallführung zur Erlassung von Sondernutzungsplänen für grössere Kiesabbau- und Deponiegebiete übernimmt. Für den VCS war schon immer klar, dass Bewilligungsverfahren für das lukrative Geschäft mit Kiesabbau und Deponien Sache des Kantons sein muss, um das nötige Fachwissen, die Vergleichbarkeit und die Unabhängigkeit von lokalen Interessenvertretern zu gewährleisten.
Einer Mitteilung der Gemeinde Eschenbach von gestern Dienstag, 11. Juni (www.eschenbach.ch/aktuelles) ist zu entnehmen, dass der Kanton die Fallführung für das Abbau und Deponievorhaben Sonnenfeld übernimmt. In der Einsprache vom 21. Juni 2022 gegen den Erlass des Sondernutzungsplans für das Abbau- und Deponievorhaben Sonnenfeld in Ermenswil reklamierte der VCS zusammen mit über 30 privaten Einsprecher:innen u.a. die Notwendigkeit eines kantonalen Sondernutzungsplanes. Dies gestützt auf Art. 33 Abs. 1 lit. b des Planungs- und Baugesetzes (PBG): Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung. Diese Bedeutung ist bei Ermenswil zweifellos gegeben, genauso wie auch bei Abbau und Deponievorhaben im Raum Gossau-Oberbüren oder Mörschwil und weiteren. „Der VCS freut sich, dass das Baudepartement nun diese Ansicht teilt und fortan für Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung konsequent einen kantonalen Sondernutzungsplan vorsieht“, hält VCS-Präsident Ruedi Blumer fest.
Für den VCS ist klar, dass Deponien und Kiesgruben überregionale Monopole mit lukrativem Businessmodell sind. Darum ist eine kantonsweit einheitliche Beurteilung sinnvoll und notwendig. So kann auch kantonsweit die unbestrittene Forderung nach mehr Kreislaufwirtschaft durchgesetzt werden.
Verkehr wird im Bewilligungsverfahren ausgeblendet
Es hängt vorallem vom Zu- und Wegfahrtsverkehr ab, ob eine Deponie von den Bewohner:innen akzeptiert wird oder nicht. Es geht immer um den LKW-Verkehr, den Lärm, die Schadstoffe und Erschütterungen und insbesondere um die Sicherheit von Schulkindern, Fussgängern und Velofahrenden. Für den VCS ist darum der Standort Sonnenfeld nicht bewilligungsfähig, da die Reisenmenge an Zu- und Wegfahrten von LKW in jedem Fall durch Dörfer führt, denen diese täglichen Belastungen und Gefahren nicht zumutbar sind.