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18. Dezember 2024

Die Solothurner Zeitung verkündet am 11. Dezember 2024, dass der Kanton in Rüttenen auf der Hauptstrasse Tempo 30 einführen wird – vom Schulhaus bis zur Krichstrasse. Somit wird der Sinn der im 2018 gestellten Forderungen des VCS Solothurn doch noch erkannt und gewürdigt.

Am 3. Mai 2018 reichte der VCS Solothurn eine Einsprache ans Bau und Justizdepartement (BJD) gegen den aufgelegten kantonalen Erschliessungsplan und das Lärmsanierungsprojekt (LSP) in Rüttenen ein. Seine Anträge lauteten: 
1. … die vorgeschriebene Lärmsanierung sei mit Massnahmen an der Quelle, also Verkehrsberuhigungsmassnahmen, umzusetzen.
2. … die Lärmsanierung auf der Hauptstrasse ab der Bushaltestelle «Rüttenen Dorf» bis nach der Bushaltestelle «Rüttenen Endstation» (bzw. Übergang Galmisstrasse – Hauptstrasse) sei mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 umzusetzen.
Begründet wurden die Forderungen damit, dass mit der vorgesehenen Sanierung nur gerade zwei Liegenschaften unter die Lärm-Grenzwerte gefallen wären und immer noch 24 Liegenschaften zu viel Lärm hätten ertragen müssen. Da sich 12 dieser lärmbetroffenen Liegenschaften zwischen den Bushaltestellen «Dorf» und «Endhalt» befinden, könnte die Hälfte der Betroffen von einer Temporeduktion profitieren. Auch mit mehr Sicherheit für die Schulkinder wurde argumentiert und die Gefahrenstellen aufgeführt: Hauptstrasse an zwei Stellen queren, Fussgängerstreifen (FGS) für Autofahrende erst spät erkennbar, keine geschützten Warteräume beim Trottoir am Strassenrand, … Die Lage der beiden Schulhäuser und die Alterssiedlung beim Kirchenzentrum waren die Hauptargumente für die geforderte Länge der Tempo 30 Strecke.

Am 5. November 2018 wurde die Einsprache vom Regierungsrat abgewiesen. Erklärt wurde dies damit, dass der Kanton lärmdämmenden Belag einbauen werde und dem Sicherheitsmanko beim Schulhaus mit der Vergrösserung des bestehenden Insel begegne und so den Einfahrtskurvenradius verkleinert werde, um die Geschwindigkeit zu drosseln. Mit diesen wirkungsvollen und ausreichenden Massnahmen können die Lärmpegel gesenkt und die Sicherheit bei den Schulhäusern vergrössert werden.

Am 22. November 2018 reichte der VCS die Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht ein. Die Forderungen und Begründungen blieben die Gleichen. Es folgten noch eine Verfügung mit der Möglichkeit für das BJD auf die VCS-Beschwerde Stellung zu nehmen. Danach eine Replik des VCS, um falsch Verstandes der Gegenpartei ins rechte Licht zu rücken …

Am 14. November 2019 traf dann das Urteil des Verwaltungsgerichts ein: Die VCS-Beschwerde wird gutgeheissen und der Regierungsratsbeschluss vom 5. November 2018 wurde aufgehoben. Das Verfahre wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen …

6,5 Jahre später dürfen wir nun aus der Zeitung erfahren, dass der Kanton unsere damaligen Forderungen heute nachvollziehen kann. Tempo 30 kommt östlich des Schulhauses bis zur Krichstrasse – Schulhausbereich aus Sicherheitsgründen, im westlichen Teil aus Gründen des Lärmschutzes. Herzlichen Dank. Genau so hatten wir es empfohlen und freuen uns sehr, dass unsere Interventionen doch noch zu einer Einsicht führten.