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Wyna Beromuenster
16. Januar 2025

Verwaltung und Regierungsrat brauchten drei Jahre um die Einsprachen zur Umfahrung Beromünster zu behandeln. Doch kurz vor Weihnachten lehnt der Regierungsrat die Einsprachen ab. Während die Türen der Verwaltung danach geschlossen bleiben, muss der VCS Luzern bis zum 3. Januar seine Beschwerde einreichen. Dies tat er, weil es bessere Lösungen als eine Umfahrung für Beromünster gibt. 

Im September 2021 lag das Projekt zur Umfahrung Beromünster auf. Im Februar 2023 wurde es nochmals überarbeitet. Erst Mitte Dezember 2024 hat nun der Regierungsrat die Einsprachen behandelt und abgelehnt. Dies hatte zur Folge, dass die Frist für Beschwerden genau auf die Festtage zu liegen kam und am 3. Januar ablief. 

Der VCS Luzern kritisiert diese Ansetzung der Fristen scharf. Sie hat den Einsprechenden, die den Entscheid weiterziehen wollten, Steine in den Weg gelegt. Sei es aus Unbedarftheit oder aus Kalkül – es braucht im Kanton Luzern faire Regeln mit Fristen, die entweder nicht auf die längeren Feiertage Ende Jahr gelegt werden oder einen Fristenstillstand. 

Die Umfahrung Beromünster ist ein überholtes Projekt, das Mehrverkehr erzeugt. Der Flecken kann mit einfacheren und kostengünstigeren Mitteln von den negativen Auswirkungen des Verkehrs entlastet werden. Die neue Brücke ist unverhältnismässig, die Lärmgrenzwerte werden nicht eingehalten und es fehlt ein Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK, welches die Behörden zwingend einholen müssen, wenn ein ISOS-Objekt in seinen Schutzzielen beeinträchtigt werden könnte.

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