Lärmsanierung
im Kanton Solothurn
Einsprache Nr. 2 im Fall LSP Rodersdorf im Februar 2022
Bereits am 8. Oktober 2019 reichte der VCS eine Einsprache gegen das dannzumal öffentlich aufgelegte LSP in der Gemeinde Rodersdorf ein. Am 15. November 2021 informierte das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) den VCS, dass bei der Überprüfung unserer Einsprachebegründungen des aufgelegten LSP Ungenauigkeiten (speziell bei den Prognosen der Verkehrsmengen) entdeckt wurden. Deshalb werde das LSP überarbeitet und neu aufgelegt. Zudem informierte das AVT, dass in der Zwischenzeit ein Verkehrsgutachten durch ein «neutrales» Spezialbüro erarbeitet worden sei.
Die Durchsicht des überarbeiteten LSP Rodersdorf ergab, dass mit den überarbeiteten Verkehrszahlen die Anzahl von IGW-Überschreitungen betroffenen Liegenschaften halbiert wird und 2034 nur noch 2 Gebäude IGW-Überschreitungen aufweisen werden. Die Erleichterungsanträge konnten somit auf 2 Gebäude reduziert werden. Erkenntnisse und Begründungen des neu aufgelegten LSP mögen den VCS jedoch nicht zu überzeugen. Auch fehlte bei der Planauflage, um eine seriöse Beurteilung vornehmen zu können, das speziell erstelle Verkehrsgutachten. Die Forderungen und Begründungen der ursprünglichen Einsprache können mit diesem überarbeiteten LSP nicht widerlegt werden. Deshalb hält der VCS an der Einsprache vom 8.10.2019 fest. Es ist immer noch unverständlich, warum in diesem LSP die Synergien mit den gemeindeinternen Zielen aus dem Leitbild nicht genutzt werden. Mit einer Tempo-30-Strecke wäre es bei der vorliegenden engen Strassengeometrie schon in kurzer Zeit möglich, eine lärmwirksame Massnahme umzusetzen.
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Einsprache gegen LSP in Deitingen
2021.09.20_Der VCS fordert u.a. den Einbau von SDA4-12 Belägen, da dies bei sieben weiteren Liegenschaften bewirkt, dass auf Erleichterungen verzichtet werden kann. Zudem könnten bei weiteren fünf Liegenschaften der IGW in der Nacht eingehalten werden.
Der VCS bemerkt, dass im Kreisel die Geschwindigkeit <30 km/h ist jedoch der durch das Beschleunigen nach dem Kreisel zusätzlich verursachte Lärm leider nicht berücksichtigt wurde. Deshalb lautet ein Antrag, dass hier lärmreduzierenden Massnahmen vorzunehmen seien oder ntigenfalls Geschwindigkeitsreduktion in (einzelnen) anschliessenden Strassen anzuordnen seien.
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Einsprache gegen LSP in Subingen
2020.07.06_Das Projekt anhand des Berichts «Lärmsanierungsprojekt (LSP) Subingen» vom 20. April 2018, rev. 28. April 2020, geprüft. Dabei stiess der VCS u.a. auf Berechnungsfehler bei Verkehrszahlen. Die Überprüfung ergab, dass auf der Kriegstettenstrasse innerorts zukünftig mit einer erheblich höheren Verkehrsmenge gerechnet werden muss und demzufolge auch mit mehr Strassenlärm. Dies bedingt eine Neuberechnung der Immissionsgrenzwerte mit aktualisierten Verkehrszahlen. Auch eine Anpassung der Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen, besonders vor dem zunehmenden LKW-Verkehr muss bei der Interesseabwägung miteinbezogen werden.
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Die BewohnerInnen von Dulliken werden nicht vor Strassenlärm geschützt
2020.02.18_Der VCS reichte eine Einsprache gegen das öffentlich aufgelegte Lärmsanierungsprojekt in Dulliken ein und forderte, dass das Sanierungsprojekt optimiert wird, um möglichst alle betroffenen Personen vor Strassenlärm zu schützen. Der Kanton Solothurn und dessen Gemeinden haben vom Bund den gesetzlichen Auftrag, Kantons- und Gemeindestrassen, die wesentlich zur Überschreitung der Lärmgrenzwerte für die Anwohnenden beitragen, zu sanieren. Mit diesem Projekt sind auch nach der geplanten Sanierung von den 937 anwohnenden Personen immer noch 752 gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Von 123 belasteten Liegenschaften würde der Grenzwert auch nach der Sanierung noch bei 97 überschritten sein. Für diese Liegenschaften verlangt der Kanton nur «Erleichterungen», ohne die lärmgeplagte Bevölkerung wirksam zu schützen. Darum fordert der VCS in seiner Einsprache, dass der Kanton zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduktion planen und zügig umsetzen muss.