Tempo 30 – ein Plus für alle Siedlungsgebiete
Seit Gründungszeit steht der VCS hinter Tempo 30. 2001 fand die VCS-Abstimmung dazu statt. Nur eine Minderheit erkannte damals den Nutzen. Diese Abstimmung war jedoch legendär und verhalf «Tempo 30» überhaupt ins Bewusstsein der Menschen zu treten. Heute sind die Vorteile unbestritten. Tempo 30 ist günstig, schnell umsetzbar und halbiert akustisch den Verkehr. Wir sind überzeugt – wie damals … Tempo 30 wirkt!
Tempo 30 – eine einfache Massnahme für deutlich mehr Lebensqualität – ein Wunsch vieler BewohnerInnen und Gemeinden
Darum gilt für den VCS Solothurn u.a.:
Gibt es keine Verkehrsfläche für den Veloverkehr, ist eine Tempoanpassung notwendig!
Das Thema Tempo 30 beschäftigt den VCS Solothurn auch im Zusammenhang mit Strassenbauprojekten. Muss bei einer Strassensanierung der Veloverkehr zusammen mit dem motorisierten Verkehr auf der selben Fahrspur die Baustelle passieren fordert der VCS Tempo 30 im Baustellenbereich, z.B. aktuell bei der Bahnhofquai-Postplatz-Sanierung in Olten oder bei der Strassensanierung in Egerkingen.
Sind keine Umfahrungsrouten möglich oder sind auf Grund von Platzmangel keine Massnahmen für den Veloverkehr möglich, dann fordern wir eine Anpassung der Geschwindigkeit, d.h. innerorts eine Temporeduktion auf 30 km/h.
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1.1.2023_Erleichterung bei der Einführung von Tempo-30-Zonen
Ab 1. Januar hat der Bundesrat beschlossen, dass die Behörden Tempo-30-Zonen auf «nicht verkehrsorientierten Strassen» neu ohne Gutachten einrichten können. Damit baut er bürokratische Hürden ab und vereinfacht die Schaffung von Tempo-30-Zonen und räumt den Behörden mehr Ermessenspielraum ein: Sie können Tempo-30-Zonen neu auch zur Erhöhung der Lebensqualität einführen. Die Behörden müssen die Anordnung einer Tempo-30-Zone nach wie vor verfügen und veröffentlichen. Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gilt und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet wird und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt. Der VCS ist sehr erfreut über diese Anpassung und hofft nun, dass die Solothurner Behörden rege davon Gebrauch machen werden.
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Ab 2023 wird das Einrichten von Tempo-30-Zonen für Gemeinden günstiger
Ab dem nächsten Jahr sind auf siedlungsorientierten Strassen keine teuren Gutachten mehr nötig . Die verkehrsorientierten Strassen sind davon jedoch nicht befreit. Um auch auf verkehrsorientierten Strassen günstig zu einer Tempo-30-Signalisation zu kommen, wäre also die Massnahme Tempo-30-Strecke nur logisch. Viele Ortskern von Solothurner Gemeinden, welche von Druchfahrtsstrassen zerschnitten werden, könnten schnell und günstig profitieren.
> Link zum Bundesbeschluss
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2022 VCS aktualisiert Leitfaden und Webseite zu Tempo 30
> PDF des neuen Leitfaden Tempo 30
> Link zur Webseite mit vielen nützlichen Tipps und Informationen
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5.5.2021_Solothurner Regierung macht Gesinnungswandel
Im Mai 2021 erklärt die Solothurner Regierung, dass tiefere Tempolimiten nun auch auf Kantonsstrassen möglich sind.
> Artikel in der Solothurner Zeitung