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Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Agglomerationsprogramm die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie die Landschaftsplanung wirkungsvoll aufeinander abstimmt. Die Bundesmittel für den Agglomerationsverkehr werden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereitgestellt und in vierjährigen Tranchen (sogenannte Generationen) geprüft und ausbezahlt.
Entwurf Agglomerationsprogramm 5. Generation bis 8. Februar öffentlich einsehbar
Die Agglomeration Chur hat die öffentliche Mitwirkung für das Agglomerationsprogramm der fünften Generation (AP 5G Chur) gestartet. Noch bis 8. Februar 2025 ist die Bevölkerung eingeladen, sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einzubringen.
Der Kanton Graubünden und die Regionen Landquart, Imboden und Plessur erarbeiten zurzeit das Agglomerationsprogramm Chur der fünften Generation (AP 5G Chur). Es enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2028 und 2032. Das AP 5G Chur baut auf früheren Programmgenerationen auf und ist deren gezielte Weiterentwicklung. Es enthält eine umfassende Analyse, ein aktualisiertes Zukunftsbild, den Handlungsbedarf, die Teilstrategien sowie neue oder weiterentwickelte Massnahmen. Das Agglomerationsprogramm ist eine Grundlage für die kantonalen, regionalen und kommunalen Planungsinstrumente, mit welchen die Umsetzung der Programminhalte und Massnahmen erfolgt.
Die öffentliche Mitwirkung für das AP 5G Chur wird am 10. Januar 2025 eröffnet und dauert bis zum 8. Februar 2025. Damit bietet die Agglomeration Chur den interessierten Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich zum Entwurf des AP 5G Chur zu äussern. Die Schaffung einer öffentlichen Mitwirkung ist eine Anforderung aus den Bundesrichtlinien zur Erarbeitung von Agglomerationsprogrammen. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung werden ausgewertet und mit der Eingabe des Agglomerationsprogramms in Bern öffentlich aufgeschaltet. Dabei werden Datenschutzbestimmungen beachtet.
Die zur öffentlichen Mitwirkung vorliegenden Dokumente wurden bereits in einer ersten Runde zwischen Kanton, den Regionen und den Gemeinden konsolidiert.
Link: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/are/projekte/Seiten/Agglomerationspolitik.aspx