Mehr Verkehr in den Bergen
Der wachsende Verkehr in den Bergen setzt unseren sensiblen Lebensraum zunehmend unter Druck. Was wären die Alpen ohne ihre vielseitige Tier- und Pflanzenwelt, die idyllischen Bergdörfer, Gletscher und smaragdfarbenen Bergseen? Unsere Alpen sind der Lebensraum von einem Viertel der Schweizer Bevölkerung und gleichzeitig eines der beliebtesten Reiseziele für Menschen aus der ganzen Welt. Sie zeichnen sich durch einen weit überdurchschnittlichen Artenreichtum aus und bilden mit ihren Gletschern, Quellen und Flüssen das Wasserschloss Europas.
Doch der wachsende Verkehr bedroht diesen sensiblen Lebensraum. Die europäischen Nord-Süd-Verkehrsachsen führen quer durch die Schweiz und durch unsere engen Alpentäler – zum Schaden von Menschen und Umwelt. Schadstoffe konzentrieren sich in den Bergtälern rund dreimal mehr. Auch der Lärm hallt dreimal lauter als im Flachland. Die Bewohnerinnen und Bewohner in den Alpen leiden überdurchschnittlich unter gesundheitlichen Problemen und Ernteausfällen. Tonnenweise Mikroplastik aus dem Reifenabrieb wird selbst in entlegenste Bergtäler geweht. Strassen verbauen wertvolle Flächen. Die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen werden somit stark beeinträchtigt. Der Verkehr heizt zudem das Klima stark an und bringt das Wasserschloss Alpen in Gefahr.
Es braucht entschiedenes und mutiges Handeln, um den bedrohten Lebensraum Alpen für Menschen, Tiere und Pflanzen zu retten.
Alpenschutz kommt allen zugute! @ProAlps
Mehr Infos: https://proalps.ch/alpenschutz/
Der Text des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung lautet:
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr
1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.
2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.
3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.
Die nationalrätliche Verkehrskommission KVF-N
hat es jüngst verpasst, weitreichende Massnahmen zu beschliessen, um den Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum wirksam einzudämmen: https://proalps.ch/ausweichverkehr-im-alpenraum.
Dabei steht das so in unserer Bundesverfassung. Die Politik steht in der Pflicht, den Volkswillen umzusetzen.
Der VCS Graubünden/Pro Alps