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7. August 2024

Das Bundesgericht stützt Tempo 30 – erneut!

Das Bundesgericht hat neulich zugunsten eines Tempo-30-Abschnitts in der Stadt Bern entschieden. Eine Handvoll Beschwerden – angezettelt vom TCS – bekämpften das Tempolimit; für eine beschauliche Quartierstrasse notabene. Nun hat das Bundesgericht die Einsprachen endgültig gebodigt. Alles gut also? Fast …

Der neueste Entscheid folgt früheren Beschlüssen zugunsten von Tempo 30. So hat das Bundesgericht in Münsingen (BE) zugunsten von Tempo 30 entschieden. Oder auch in Basel. Und nun eben in Bern. Und es ist zu erwarten, dass die Lausanner Richterinnen und Richter auch inskünftig eine ähnliche Linie fahren.

Nun: Man kann die Geschichte gut als Posse abtun. Als Angriff von einigen wenigen, die halt lieber immer mit 50 als «nur» mit 30 fahren. Der Entscheid des Bundesgerichts ist aber ein neuerliches Bekenntnis zum Erfolgsmodell Tempo 30. Dank dessen verbessert sich die Verkehrssicherheit; die Unfallzahlen sinken. Mit Tempo 30 gibt es auch weniger Lärm. Das kommt direkt den Anwohnerinnen und Anwohnern zugute, die von ruhigeren Strassen und damit steigender Lebensqualität profitieren. Aber auch die Allgemeinheit wird entlastet: Weniger lärmige Strassen machen weniger krank. Das hilft auch, Gesundheitskosten zu sparen.

Es braucht den steten Kampf für vernünftige Lösungen, die einer Mehrheit dienen. Lassen wir nach, gehen grosse Errungenschaften verloren.

Zudem ist der Bundesgerichtsbeschluss eine Nachricht ins Bundeshaus: Die obersten Richterinnen und Richter sind der Auffassung, dass Tempo 30 von den lokalen Behörden vor Ort festgelegt werden soll. Diese kennen die jeweilige Situation. Und sie entscheiden klug und umsichtig. Selbst der Verkehrsminister hat dies in einer Ratsdebatte vor einigen Wochen bestätigt.

Nichtsdestotrotz wird Tempo 30 im Bundeshaus immer wieder aufs Neue infrage gestellt. Unlängst wollte der Nationalrat Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz aus dem Gesetzbuch kippen. Dieser Angriff scheint derzeit abgewehrt – in trockenen Tüchern ist die Sache aber auch noch nicht. Und selbst wenn: Ein Vorstoss aus den Reihen der FDP hat ähnliche Ziele.

Das beweist: Es braucht den steten Kampf für vernünftige Lösungen, die einer Mehrheit dienen. Lassen wir nach, gehen grosse Errungenschaften verloren. Erfreulich – vielmehr: beruhigend – wenn das Bundesgericht Angriffe wie ebenjene des TCS und dessen Adlaten auch mal abschmettert.