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VCS Schutzbrief

Einzelperson: Versichert ist die auf dem Versicherungsausweis aufgeführte Einzelperson. 

Familien: Versichert sind der/die Schutzbrief-InhaberIn und die im gleichen Haushalt lebenden Personen (Ehepartner/Eltern, Grosseltern, Geschwister, Kinder und minderjährige Ferien- und Pflegekinder sowie die nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder; gleichgestellt sind zwei mit ihren allfälligen Kindern in Wohngemeinschaft lebende Personen) für Reisen mit Auto, Motorrad, Velo oder öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Tram, Bahn, Flugzeug oder Schiff sowie als FussgängerIn.  

Wohngemeinschaften und Firmenmitglieder: Es sind höchstens fünf namentlich erwähnte Personen versichert. Der Schutzbrief für Firmenmitglieder ist zudem nur für Geschäftsreisen gültig. 

Versichert sind Reisearrangements, die Miete einer Ferienwohnung, eines Bootes oder Campers, einen Sprachkurs oder Hotelaufenthalt sowie Reisen mit dem Flugzeug, Auto, Motorrad, Velo, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuss.

Der Schutzbrief «Europa» (Basisdeckung) ist gültig in sämtlichen zum europäischen Kontinent zählenden Staaten, auf den Mittelmeer- und Kanarischen Inseln, Madeira und in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten. Die Ostgrenze nördlich der Türkei bilden die Staaten Aserbeidschan, Armenien, Georgien sowie der Gebirgskamm des Urals.
Um die Leistungen des Schutzbriefes auf die ganze Welt auszudehnen, kann der Zusatz «Welt» abgeschlossen werden.

Nein, die Pannenhilfe ist nur auf Europa (exkl. Schweiz /FL) beschränkt und muss deshalb bei einer Versicherung oder einem Verkehrsclub in Australien oder Amerika abgeschlossen werden.

Schadenersatzrecht: Der Rechtsschutz erstreckt sich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Unfall als Lenker eines Mietwagens (Lenkerrechtsschutz), als Fussgänger, Radfahrer, Mofafahrer oder Passagier eines öffentlichen Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuges oder als Sportausübender. Die Rechtsschutz ausserhalb von Europa ist bis max. Fr. 50'000 versichert.

Für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein müssen die Pannenhilfe sowie der Rechtsschutz separat versichert werden (Die Deckung des Schutzbriefes gilt nur fürs europäische Ausland).

Der Schutzbrief beinhaltet die Annullierungskostenversicherung und die Rückreiseversicherung, falls Sie die Reise nicht antreten oder frühzeitig abbrechen müssen, eine Reisegepäckversicherung, falls Ihr Gepäck zu spät ankommt, den Airline-Insolvenz-Schutz, wenn eine Fluggesellschaft den Flugbetrieb wegen Zahlungsunfähigkeit einstellen muss sowie einen allgemeinen Rechtsschutz fürs Ausland, falls Sie einen Anwalt benötigen.

Der Schutzbrief beinhaltet die selben Leistungen wie der Schutzbrief für Nichtmotorisierte. Zusätzlich ist auch die Pannenhilfe im Ausland versichert.

Ja, die Pannenhilfe im Ausland gilt für die Einzelperson und bei Familienmitgliedern, die im gleichen Haushalt wohnen auf sämtlichen Fahrzeugen. Keine Deckung: gewerbsmässiges Carsharing oder Vermietung.

Nein, die Pannenhilfe im Ausland gilt für die Einzelperson (VersicherungsnehmerIn) und bei Familienmitgliedern, die im gleichen Haushalt wohnen auf sämtlichen Fahrzeugen. Keine Deckung: gewerbsmässiges Carsharing oder Vermietung.

Wenn eine versicherte, mitreisende oder eine verwandte oder verschwägerte Person schwer erkrankt, sich schwer verletzt oder stirbt.
Leidet eine Person an einer chronischen Krankheit, sind die Annullierungskosten nur gedeckt, wenn die Reise bei der Buchung nicht in Frage gestellt erschien und die Reise wegen schwerer akuter Verschlimmerung dieser Krankheit oder wegen dem Tod der chronisch kranken Person annulliert werden muss.

Die gleichen Ereignisse, wie bei der Annullierungskostenversicherung.

Versichert sind Umbuchungskosten, die Kosten des nicht benützten Aufenthaltes, Überführungskosten ins nächste Spital sowie ein medizinisch betreuter Nottransport in das für die Behandlung geeignete Spital am Wohnort der versicherten Person.
Zusätzlich ist der Kredit- und Kundenkarten-Sperrservice (ohne Wiederbeschaffungskosten) eingeschlossen sowie der SOS-Schutz Domizil für die Organisation der Hilfe (z.Bsp. unverschlossene Türen/Fenster), ohne Folgekosten für die Behebung der Gefahren- oder Notsituation.

Versichert sind: Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Ausweisentzug und Vertragsrecht. Der Rechtsschutz gilt nur im Ausland (Europa). Für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ist der Rechtsschutz separat zu versichern.

Bei verspäteter Auslieferung durch eine öffentliche, konzessionierte Transportanstalt sind die Kosten für unbedingt notwendige Anschaffungen bis Fr. 1'000.- versichert (pro Person und max. Fr. 4'000.- pro Buchung).

Der Schutzbrief deckt bei Unfall, Panne oder Diebstahl des versicherten Fahrzeuges die Pannenhilfe an Ort und Stelle, die Abschleppkosten in die nächste Garage, eine allfällige Rückschaffung des Fahrzeuges sowie die Mehrkosten für Übernachtung oder Heimreise der Insassen (Zug oder Mietwagen).

Der Schutzbrief kann nicht für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Der Schutzbrief hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.   

Der Versicherungsschutz beginnt an dem auf der Prämienrechnung vermerkten Datum, frühestens jedoch mit der Zahlung der Versicherungsprämie für ein Jahr. Der Versicherungsschutz endet mit der schriftlichen Kündigung der/des Versicherten. Bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.