Schulwegüberprüfung
Ist der Schulweg Ihres Kindes zu schwierig oder zu gefährlich? Stellen Sie ein erhöhtes Aufkommen sogenannter Elterntaxis rund um die Schulstandorte fest? Möchten Sie dazu beitragen, dass die Schulwege in Ihrer Gemeinde nachhaltig sicherer werden, wissen aber nicht genau, wie Sie vorgehen oder an wen Sie Ihr Anliegen richten sollen?
Nachfolgend erfahren Sie, was Sie als betroffene Familien, Elternräte, Schulleitungen und Lehrpersonen tun können, um eine umfassende Schulwegüberprüfung anzustossen.
Leitfaden zur Schulwegüberprüfung
- Initiative ergreifen und Diskussion anstossen
Grundsätzlich sind die Gemeindebehörden für sichere Schulwege zuständig. Nehmen sie diese Verantwortung nicht wahr, steht es Interessengruppen und politischen Verbänden zu, die Initiative zu ergreifen und eine Schulwegüberprüfung anzustossen. Wichtig ist, dass jemand damit beginnt und die Sache «ins Rollen bringt». - Besorgte Eltern suchen Gleichgesinnte und tauschen sich aus
Hören Sie sich in Ihrem Umfeld um und suchen Sie nach Gleichgesinnten. Je mehr sich für das Anliegen einsetzen, desto mehr «Gewicht» erhält dieses. Tauschen Sie sich in der Gruppe aus und besprechen Sie, welche Probleme vorhanden sind. - Ziele formulieren
Halten Sie die Erwartungen der Gruppe schriftlich fest, um den Gemeindebehörden den Handlungsbedarf aufzuzeigen. Beispielsweise: Die Schulwege sollen einer Schulwegüberprüfung bezüglich Verkehrssicherheit unterzogen werden.
Festgestellte Sicherheitsdefizite sollen anschliessend Schritt für Schritt durch die Gemeindebehörden behoben werden. - Mögliche Lösungsansätze evaluieren
Als nächstes gilt es, mögliche Anbieter zu recherchieren. Holen Sie konkrete Angebote ein. Auf diese Weise können Sie den Gemeindebehörden Ihre Vorstellungen aufzeigen und Ihr Anliegen erhält mehr Gewicht.
Der VCS setzt sich seit vielen Jahren für die Schulwegsicherheit ein und bietet mit dem VCS Mobilitätskonzept Schule ein umfassendes Angebot zur Schulwegüberprüfung an: www.mobilitaetskonzept-schule.ch Eingabe bei der Gemeindebehörde
Sobald die Gruppe die Problematik besprochen und entsprechende Unterlagen beschafft hat, kann sie sich mit einem Antrag für die Durchführung einer Schulwegüberprüfung an die Gemeindebehörde wenden. Anträge oder Vorstösse können auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Es empfiehlt sich, vorab genau abzuwägen, welcher Ansatz am erfolgversprechendsten ist.Im Vordergrund stehen die folgenden Instrumente:
Online Petition (z.B. OpenPetition)
Mustervorstoss Gemeinde (Word)
Diese Liste ist nicht abschliessend und kann kantonal variieren.Beim Einreichen eines Vorstosses auf Gemeindeebene ist es von Vorteil, wenn der Antrag von einer Person mit Parteizugehörigkeit oder in einem politischen Amt eingereicht wird. Die VCS-Sektionen, welche über ein umfassendes, regionales Netzwerk verfügen, stehen gerne unterstützend zur Verfügung, um geeignete Kontakte zu vermitteln. Hier gelangen Sie zur Kontakte Ihrer VCS-Sektionen.
Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag oder Vorstoss bei der Gemeindebehörde ein. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die formalen Anforderungen genau abzuklären (z.B. im Gemeindereglement) und bei Bedarf bei der Gemeindebehörde nachzufragen. Es wäre schade, wenn Ihr Anliegen aus formalen Gründen scheitern würde.Stellungnahme der Behörde
Nimmt die Gemeindebehörde den Antrag an, ist sie verpflichtet einen Projektvorschlag innert einer gewissen Frist auszuarbeiten. Sollte die Gemeindebehörde Ihren Antrag ablehnen, so empfiehlt es sich, einen weiteren Versuch mit einem anderen Instrument zu starten.Tipp: Bei gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen empfiehlt es sich, als Übergangslösung eine Pedibuslinie zu gründen, bis die Sicherheitsdefizite von der Gemeinde behoben wurden. Die Eltern organisieren sich untereinander und begleiten die Kinder abwechselnd zu Fuss zur Schule. Weitere Informationen unter www.pedibus.ch.
Wann ist der Schulweg zumutbar?
Mit dem obligatorischen Grundschulunterricht wird der Anspruch an einen zumutbaren Schulweg festgesetzt. Der Schulweg ist nicht ausschliesslich Sache der Eltern, sondern liegt auch im Aufgabenbereich der öffentlichen Hand.
Gesetzliche Grundlagen
Der Grundschulunterricht ist gemäss Bundesverfassung (vgl. Art 19 und 62 der Bundesverfassung) obligatorisch und unentgeltlich. Das hat zur Folge, dass Kinder Anspruch auf den Unterricht haben und der Schulweg für sie keine unzumutbare Erschwerung sein soll.Ist der Schulweg zu weit, zu beschwerlich oder mit unzumutbaren Gefahren verbunden, haben die Kantone und Gemeinden Abhilfe zu schaffen. Der Schulweg ist somit nicht alleinige Sache der Eltern.
- Zumutbarkeit
Massgebend für die Beurteilung eines zumutbaren Schulweges sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Art des Schulweges und die Gefährlichkeit. Alter der Kinder
Wesentlich für die Beurteilung einer Person ist das Alter.
Im Durchschnitt realisieren Kinder erst ab 6 Jahren, was eine Gefahr ist.
Ab 8 Jahren entwickelt sich das Bewusstsein, dass ein bestimmtes Verhalten zu einer Gefahr führen kann.
Mit 9 bis 10 Jahren bildet sich das Verständnis für vorbeugende Massnahmen aus. Bestimmte Verhaltensweisen lassen sich zwar trainieren (z.B. das Verhalten beim Überqueren der Strasse am Fussgängerstreifen), aber Kinder lassen sich noch leicht ablenken.
Mit 13 bis 14 Jahren haben die Kinder die Fähigkeiten, sich über eine längere Zeit zu konzentrieren.Das bedeutet, dass jüngere Kinder die Fähigkeiten noch nicht vollständig entwickelt haben, um sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen. Deshalb ist es wichtig, die Schulwege für alle Altersstufen zumutbar zu gestalten. Nebst dem Alter sind auch physische, psychische und intellektuelle Fähigkeiten sowie die kognitive Entwicklung eines Kindes abzuwägen.
- Art des Schulweges
Die Länge, der Höhenunterschied und die Beschaffenheit sind wichtig, um die Art des Schulweges zu beurteilen. Wege bis 30 Minuten, die viermal pro Tag zurückzulegen sind, gelten als zumutbar. Die reine Aufenthaltszeit zu Hause (über Mittag) soll mindestens 45 Minuten betragen. Ist dies nicht der Fall, müssen die örtlichen Schulbehörden für einen Transport oder eine Mittagsverpflegung und -betreuung sorgen. Gefährlichkeit des Schulweges
Für die Gefährlichkeit des Schulweges stehen die Verkehrsgefahren im Vordergrund.
Folgende Aspekte sind für die Einschätzung der Gefahren im Strassenverkehr wichtig:- Vorhandensein und Ausgestaltung von Trottoirs und Fusswegen
- Verkehrsaufkommen und Anteil Schwerverkehr
- signalisierte beziehungsweise gefahrene Geschwindigkeit
- Art und Anzahl der Querungen (Vorhandensein von Fussgängerstreifen, Mittelinsel, Lichtsignalanlage)
- Komplexität von Verkehrsknoten und -situationen
- Engstellen, Beleuchtungssituationen, Sichtbeziehungen und Übersichtlichkeit (auf Augenhöhe der Kinder)
- Baustellen, temporäre Hindernisse usw.Aufgabe der Schulbehörden und der Eltern
Die Gemeinden haben die Pflicht, die Zumutbarkeit der Schulwege zu gewährleisten. Das Ziel ist eine langfristige Erhöhung der Verkehrssicherheit zu allen Tageszeiten.Gilt der Schulweg als zumutbar, liegt die Verantwortung (Schulweg zu Fuss, mit dem Bus oder mit dem Velo) bei den Eltern.