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Bedingungen für ein Mobility Pricing in der Schweiz 

  1. Mobility Pricing soll den Verkehr nachhaltiger gestalten. 
  2. Mobility Pricing soll prioritär den motorisierten Individualverkehr (exkl. E-Bikes) reduzieren. 
  3. Mobility Pricing soll zusätzlich den bestehenden restlichen MIV zum öV sowie Fuss- und Veloverkehr verlagern. 
  4. Mobility Pricing soll die Verkehrsspitzen brechen und damit die bestehenden Infrastrukturen effizienter nutzen. Dies soll den Bedarf an neuen Infrastrukturen mindern. 
  5. Mobility Pricing soll als Instrument dienen, um im Verkehr die Grundsätze der Kostenwahrheit und des Verursacherprinzips umzusetzen. Insbesondere sollen damit die externen Kosten des MIV internalisiert und durch die Verursacherinnen und Verursacher getragen werden. 
  6. Der ÖV soll mit Mobility Pricing seine Qualität als umweltfreundlicher Service Public behalten. Der öV soll auf Grund der Einführung von Mobility Pricing nicht gesamthaft verteuert werden.
  7. Die direkten und indirekten Kosten des Strassenverkehrs müssen auf allen Staatsebenen vollständig durch Mittel aus dem Mobility Pricing gedeckt werden. 
  8. Die Preise für die Nutzung der Strasse sollen abgestuft werden nach Antriebsart, Verbrauch und Gewicht der Fahrzeuge sowie deren Auslastung.

Das gesamte VCS-Positionspapier «Mobility Pricing» als PDF