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«Zu Fuss Gehende und Velofahrende: getrennt oder im Mischverkehr?»

Ohne die beiden ältesten Mobilitätsträger ginge in der Schweiz wenig. Die Mehrheit der in der Schweiz zurückgelegten Wegetappen erfolgt zu Fuss. Sowohl der Fuss- als auch der Veloverkehr sind gesund, benötigen wenig Verkehrsfläche, steigern die Attraktivität des öffentlichen Raumes und weisen als die ökologischsten Formen der Fortbewegung den Weg in die fossilfreie Zukunft. 

Ihre optimale Förderung liegt im Interesse von Mensch und Umwelt und einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie, die auf die spezifischen Stärken der jeweiligen Verkehrsmittel setzt. Voraussetzung dafür sind durchgängige und sichere Wegnetze für den Fuss- und den Veloverkehr. 

Im Fokus dieses Papiers stehen die gemeinsam benutzten Gehflächen, auf denen Velofahren gestattet ist. Unterschiedliche Geschwindigkeiten, eine intensive Nutzung bei engen Platzverhältnissen und unterschiedliche Ansprüche an den Strassenraum können hier zu Konflikten zwischen Fuss. und Veloverkehr führen. 

  • Dieses Positionspapier soll deshalb, gestützt auf eine Analyse des Ist-Zustands, vor allem folgende Fragen beantworten: 
  • Welches sind die Bedürfnisse der Velofahrerinnen und Fussgänger? 
  • Wie können Konflikte zwischen Velo- und Fussverkehr vermieden und beide gleichzeitig gestärkt werden? 
  • Welcher Handlungsbedarf lässt sich daraus ableiten?

Leitsätze 

  1. Im Grundsatz gilt: 
    – Das Trottoir bleibt den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. 
    – Der Veloverkehr wird auf der Fahrbahn mit Velostreifen, auf verkehrsberuhigten Strassen oder auf Velowegen geführt. 
  2. Eine velo- und fussgängergerechte Verkehrsplanung minimiert den Bedarf nach gemeinsam genutzten Verkehrsflächen und somit die Konflikte zwischen Velo- und Fussverkehr. 
  3. Durchgängige, für alle zugängliche und sichere Wegnetze für den Veloverkehr sollen primär erreicht werden durch:
    – baulich getrennte Velowege, Velobahnen und Velostrassen (Pilotstrecken in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich) 
    – ausreichend breite, durchgehende Velostreifen – rot markiert bei Knoten und anderen heiklen Situationen 
    – Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Hauptstrassen
    – velogerechte Knoten (z. B. gesichertes Linksabbiegen, Veloampeln, aufgeweiteter Velostreifen vor Lichtsignalanlagen) 
    – Tempo 30 
    – Tempo 20 (Begegnungszonen) 
  4. Wenn eine Trennung zwischen Velowegnetz und Fusswegnetz nicht möglich ist, und wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, können Mischflächen zweckmässig sein. Entsprechende Mischzonen existieren und haben sich bewährt. Bevor neue Mischzonen errichtet werden, bedarf es immer einer situativen Betrachtung, um Alternativen zu prüfen, Konflikte zu minimieren und mittels geeigneter Massnahmen eine Koexistenz zwischen Fuss- und Veloverkehr zu ermöglichen.

zum VCS-Positionspapier «Mehr Sicherheit für zu Fuss Gehende und Velofahrende im Mischverkehr» (PDF)

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