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Die acht VCS-Positionen zur Elektromobilität

Ein Eins-zu-eins-Ersatz des heute fossil betriebenen Strassenverkehrs durch Elektrofahrzeuge ist aus Sicht der Gesamtumweltwirkung und des Klimaschutzes nicht zielführend. Verkehrspolitische Priorität hat die Vermeidung von Verkehr. Deshalb muss eine Reihe von Massnahmen ergriffen werden, um einen wesentlichen Teil des heutigen motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Strassengüterverkehrs zu vermeiden oder auf andere Verkehrsträger zu verlagern.

  1. Der VCS fordert für den Personen- und Güterverkehr auf der Strasse die möglichst rasche Umstellung auf fossilfreie Energie. Dies wird über eine weitgehende Elektrifizierung mittels batterie-elektrischer und wasserstoff-elektrischer Antriebe gelingen.
  2. Der VCS fordert ein Verbot für die Inverkehrsetzung von neuen Personenwagen, Lieferwagen, Bussen und Motorrädern mit Verbrennungsmotor ab 2030, von neuen Lastwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035.
  3. Um die Wirkung des Neuwagenflottenziels zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass der CO2-Ausstoss von Plug-in-Hybriden basierend auf Realverbrauchsdaten angerechnet wird. Förderbeiträge oder Rabatte bei der Motorfahrzeugsteuer müssen abgeschafft werden. Da Plug-in-Hybridfahrzeuge einen hohen Verbrauch an fossilen Treibstoffen aufweisen, rät der VCS vom Einsatz dieser Fahrzeuge ab.
  4. Im Zusammenhang mit den Neuwagenflottenzielen müssen bei der Berechnung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen aller Antriebssysteme auch die Fahrzeugherstellung und Energiebereitstellung berücksichtigt werden.
  5. Die Elektrifizierung des Strassenverkehrs muss verursachergerecht finanziert werden. 

    a. Der VCS lehnt Kaufprämien für Elektrofahrzeuge ab. Die gegenwärtigen Fördermassnahmen wie Erlass von Import- und Mineralölsteuer, Reduktionen bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer etc. sollen bis 2025 aufgehoben werden. Als Äquivalent zur Mineralölsteuer soll für Elektrofahrzeuge eine verbrauchsabhängige Steuer eingeführt werden.

    b. Es ist sicherzustellen, dass die Kosten für Aufbau und Betrieb der Lade- und Tankinfrastruktur für Batterie- und Wasserstoff-Elektroautos konsequent den Verursacherinnen und Verursachern belastet werden.

  6. Das Wachstum von Grösse, Gewicht und Leistung von neuen Personenwagen muss mit fiskalischen und/oder regulatorischen Massnahmen begrenzt werden.
  7. Via Gesetzgebung ist sicherzustellen, dass die für den Bau von Fahrzeugen und Batterien notwendigen Rohstoffe sozial-, klima- und umweltverträglich abgebaut, sparsam eingesetzt und rezykliert werden.
  8. Um den Klimaschutz, den Landschaftsschutz und die Biodiversitätsziele zu erreichen, ist die Stromproduktion entsprechend den Ökostromanforderungen auszurichten.

Das gesamte VCS-Positionspapier «Elektromobilität im Strassenverkehr» als PDF