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Tempo 30 in Gefahr: Jetzt Petition unterschreiben!
VCS

Mit unserer Petition setzen wir uns dafür ein, dass Tempo 30 innerorts nicht vom Bund verboten wird. Tempo 30 funktioniert: es führt zu mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität und weniger Lärm.

Petitionstext:

Sehr geehrter Herr Bundesrat Albert Rösti,
Sehr geehrte Damen und Herren des Parlaments, 

Viele Menschen leben entlang von verkehrsorientierten Strassen. Sie leiden unter starkem Verkehrslärm. Für Menschen, die auf diesen Strassen zu Fuss und mit dem Velo unterwegs sind, ist die Unfallgefahr sehr hoch. Heute können Gemeinden und Kantone die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen auf 30 km/h begrenzen, um die Sicherheit, den Schutz vor Lärm und den Verkehrsfluss zu verbessern. Dazu braucht es ein Gutachten, das die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit von Tempo 30 belegt.  Dies ermöglicht die Einführung von Tempo 30 auf eine ausgewogene und zweckmässige Art und Weise. Es werden sowohl die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung als auch jene des Strassenverkehrs berücksichtigt.  

Doch dieses bewährte Verfahren ist in Gefahr: Nach der Annahme der Motion Schilliger (21.4516) durch die Eidgenössischen Räte wird der Bundesrat dieses Jahr eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorschlagen. Dies würde die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nahezu verunmöglichen. Die lokalen Behörden würden einen wichtigen und wirksamen Hebel verlieren, um die Lebensqualität der Wohnbevölkerung zu steigern und den Verkehrsfluss zu verbessern, wenn dies erforderlich ist.   

Wir fordern mit dieser Petition Bundesrat und Parlament auf, Tempo 30 als Massnahme auf Hauptstrassen innerorts nicht in Frage zu stellen. Eine Einschränkung würde die Lebensqualität, den Schutz vor Strassenlärm und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung stark beeinträchtigen. Das derzeitige Vorgehen hat sich bewährt und wird von Mobilitätsfachleuten und dem Bundesgericht gestützt. Die Gemeinden und Kantone kennen die Situation vor Ort am besten. Sie sollen über eine angemessene Höchstgeschwindigkeit innerhalb ihrer Ortschaften entscheiden dürfen und nicht der Bund.  

FAQ

Gemäss Art. 1, Abs. 9 der Signalisationsverordnung (SSV) bezeichnet dieser Begriff «alle Strassen innerorts, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte bestimmt sind». Im Wesentlichen sind dies Hauptstrassen oder wichtige Nebenstrassen. Viele dieser Strassen befinden sich in oder in der Nähe von Ortszentren, in Wohngebieten oder bei Schulen. Gegenwärtig ist es möglich, dort die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, um den Lärmschutz und die Luftqualität zu verbessern und den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.  

Auf Tempo-50-Strecken werden jährlich rund 1900 Menschen schwer verletzt, 80 kommen ums Leben. Die meisten dieser Opfer waren zu Fuss, mit dem Motorrad oder mit dem Velo unterwegs. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h statt 50 km/h halbiert sich der Anhalteweg eines Fahrzeugs. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fussgängerin oder ein Fussgänger bei einer Kollision ums Leben kommt, ist um das Sechsfache tiefer. Mindestens ein Drittel der schweren Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt würde. Besonders hoch ist das Potenzial auf Hauptstrassen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. 
 

Quelle
Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU: 
Mit Tempo 30 die Verkehrssicherheit erhöhen (pdf)

Ursprünglich hatten die Kantone und Gemeinden bis 2018 Zeit, ihre Strassen gegen Lärm zu sanieren. Zu bevorzugen sind dabei Massnahmen an der Quelle. Doch die Bilanz ist ungenügend. Mehr als eine Million Menschen leiden an ihrem Wohnort unter schädlichem oder lästigem Strassenlärm. Die grosse Mehrheit der Betroffenen leben in Städten oder am Stadtrand. Im Vergleich zu anderen Lärmschutzmassnahmen ist Tempo 30 effizient, nachhaltig und günstig. Gegenüber Tempo 50 wird der Lärm um 3 dB reduziert. Das entspricht in der Wahrnehmung einer Halbierung des Verkehrs. In der Nacht senkt Tempo 30 zudem die Geräuschspitzen und sichert so der Bevölkerung einen ruhigeren Schlaf. 
 

Quellen
Bundesamt für Umwelt BAFU: Stand der Lärmbelastung in der Schweiz 
Bundesamt für Umwelt: Geschwindigkeitsreduktion 

Wegen luftschadstoffbedingten Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommt es in der Schweiz jährlich zu ca. 14 000 Tagen Spitalaufenthalten. Zudem sterben wegen der Luftverschmutzung in der Schweiz jährlich rund 2300 Personen vorzeitig. Am meisten Betroffenen leben in der Nähe von stark befahrenen Verkehrsachsen. Tempo 30 kann hier eine wichtige Rolle spielen, weil der Fuss- und Veloverkehr attraktiver und damit gefördert werden. 
 

Quelle
Bundesamt für Umwelt: 
Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit 

Tempo 30 verbessert nicht nur die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz und die Luftqualität, sondern wertet auch den öffentlichen Raum auf. Tempo 30 animiert dazu, vermehrt zu Fuss zu gehen oder das Velo zu nehmen. Aber auch zum Verweilen, zu Spiel und Begegnung oder zum Einkaufen. Mehr Fussgängerinnen und Fussgänger wiederum beleben den öffentlichen Raum – ein sich positiv verstärkender Wirkungskreis entsteht. Gelten tiefere Tempos, braucht es zudem weniger breite Strassen. Das macht es möglich, zusätzlichen Platz für Grünflächen oder Velo- und Fussgängerinfrastruktur zu gewinnen. 

Die Einführung von Tempo 30 hat in der Regel keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den motorisierten Verkehr: Innerorts liegt die maximale Leistungsfähigkeit bei einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 km/h. Die Fahrzeitverlängerung für Automobilistinnen und Automobilisten beträgt in der Regel 2 Sekunden pro 100 Meter. Doch weil die Fahrzeuge mit 30 km/h regelmässiger unterwegs sind, verbessert sich der Verkehrsfluss. Das kann sogar positive Auswirkungen auf die Fahrtzeit haben! 
 

Quelle
Schweizerische Vereinigung der Mobilitäts- und Verkehrsfachleute SVI: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstrassen 
Kanton Luzern: Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen

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