
Petitionstext
Mit unserer Petition setzen wir uns dafür ein, dass Tempo 30 innerorts nicht vom Bund verboten wird. Tempo 30 funktioniert: es führt zu mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität und weniger Lärm.
Petitionstext:
Sehr geehrter Herr Bundesrat Albert Rösti,
Sehr geehrte Damen und Herren des Parlaments,
Viele Menschen leben entlang von verkehrsorientierten Strassen. Sie leiden unter starkem Verkehrslärm. Für Menschen, die auf diesen Strassen zu Fuss und mit dem Velo unterwegs sind, ist die Unfallgefahr sehr hoch. Heute können Gemeinden und Kantone die Geschwindigkeit auf Hauptstrassen auf 30 km/h begrenzen, um die Sicherheit, den Schutz vor Lärm und den Verkehrsfluss zu verbessern. Dazu braucht es ein Gutachten, das die Notwendigkeit und die Verhältnismässigkeit von Tempo 30 belegt. Dies ermöglicht die Einführung von Tempo 30 auf eine ausgewogene und zweckmässige Art und Weise. Es werden sowohl die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung als auch jene des Strassenverkehrs berücksichtigt.
Doch dieses bewährte Verfahren ist in Gefahr: Nach der Annahme der Motion Schilliger (21.4516) durch die Eidgenössischen Räte wird der Bundesrat dieses Jahr eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorschlagen. Dies würde die Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nahezu verunmöglichen. Die lokalen Behörden würden einen wichtigen und wirksamen Hebel verlieren, um die Lebensqualität der Wohnbevölkerung zu steigern und den Verkehrsfluss zu verbessern, wenn dies erforderlich ist.
Wir fordern mit dieser Petition Bundesrat und Parlament auf, Tempo 30 als Massnahme auf Hauptstrassen innerorts nicht in Frage zu stellen. Eine Einschränkung würde die Lebensqualität, den Schutz vor Strassenlärm und die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung stark beeinträchtigen. Das derzeitige Vorgehen hat sich bewährt und wird von Mobilitätsfachleuten und dem Bundesgericht gestützt. Die Gemeinden und Kantone kennen die Situation vor Ort am besten. Sie sollen über eine angemessene Höchstgeschwindigkeit innerhalb ihrer Ortschaften entscheiden dürfen und nicht der Bund.