Sicher zu Fuss unterwegs
Flanieren mit Genuss – und wie Sie sicher und entspannt über die Strasse kommen.
Wer in unsern Städten und Dörfern zu Fuss unterwegs ist, darf sich über weite Strecken sicher fühlen. Aber Achtung: Einen Moment lang lauert Gefahr. Immer dann nämlich, wenn es darum geht, die Strasse zu überqueren. Dies gilt auch auf dem Fussgängerstreifen. Er bietet Schutz, aber längst keinen absoluten. Und im Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit, einen schweren Fussgängerunfall zu erleiden, rasant zu. Rund 70 Prozent der tödlich verunfallten Fussgängerinnen und Fussgänger in der Schweiz waren 65-jährig oder älter!
Empfehlungen zum sicheren Queren
Auch das Vortrittsrecht am Fussgängerstreifen gilt nicht absolut. Der Fussgänger hat keinen Vortritt, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht rechtzeitig anhalten kann. Betreten Sie darum den Zebrastreifen nie überraschend.
Warte – luege – lose – loufe
Die goldene Regel ist gültig für Jung und Alt. Rechnen Sie immer mit mangelnder Aufmerksamkeit. Hat mich die Autofahrerin oder der Autofahrer wirklich gesehen? Suchen Sie Blickkontakt und vergewissern Sie sich, dass Sie wahrgenommen wurden und dass rechtzeitiges Anhalten kein Problem ist (im Zweifelsfall erst dann gehen, wenn die Räder stillstehen!). So weit, so gut.
Kontrollblick zweite Fahrbahn
Der zweite Teil der goldenen Regel heisst: Kontrollblick in der Mitte der Fahrbahn! Um zu sehen, ob da nicht unvermittelt doch noch ein Fahrzeug naht.
Weshalb dieser so wichtig ist, zeigt das folgende Video:
Machen Sie sich sichtbar
Ist Ihnen aufgefallen? Die Frau in dunkler Bekleidung und ohne reflektierende Kleidung ist bei Dunkelheit kaum noch sichtbar. Dunkel gekleidete Fussgänger/-innen sind im Scheinwerferlicht erst aus einer Entfernung von ca. 25 Metern erkennbar. Dank hellen Kleidern mit Reflektoren sind Sie bereits aus einer Distanz von 140 Metern sichtbar.