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12. September 2024

VCS verlangt klarere Abgrenzung von Velostrecken

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der VCS Verkehrs-Club der Schweiz die vorgesehenen Änderungen in der Signalisationsverordnung – hat aber Vorbehalte. Namentlich muss die deutliche Markierung von Velostreifen und Flächen für den Radverkehr bei dieser Gelegenheit konsequenter werden – auch ist ein Überholverbot von Velos an gefährlichen Stellen aus Sicht des VCS zu prüfen. Beide Massnahmen sind im Sinne der besseren Verkehrssicherheit.

Die Vorschläge zur Anpassung der Signalisationsverordnung zielen gemäss VCS-Geschäftsführerin Stéphanie Penher in die richtige Richtung, es bedarf aber noch einiger Verbesserungen: «Klare Signalisation hilft, Unfälle zu verhindern und heikle Verkehrssituationen zu entschärfen. Insbesondere der Platz für Radfahrende kann mit auffälliger Markierung und klarerer Signalisation noch eindeutiger und sichtbarer reserviert werden. Dazu wäre jetzt eine gute Gelegenheit.»

Für den VCS stehen dabei drei nötige Anpassungen im Zentrum:

  • Velostreifen exklusiv für Velos: Die derzeitige Regelung, wonach Radstreifen auch von Motorfahrzeugen befahren werden dürfen, muss eingeschränkt werden, damit andere Fahrzeuge die Velostreifen nur noch im Ausnahmefall benutzen. Beispielsweise dann, wenn sich zwei Autos an enger Stelle kreuzen und keine Velofahrenden in der Nähe sind.
  • Rote Einfärbung von Radstreifen nicht nur an Gefahrenstellen: Die roteingefärbten Radstreifen sind ein deutliches Zeichen, dass dieser Raum dem Velo gehört. Diese Markierung sollte darum auch anderswo zum Einsatz kommen: beispielsweise auf Radwegen oder auf Trottoirs, welche von Velos genutzt werden. Für die anderen Verkehrsteilnehmenden werden die Veloflächen mit der Einfärbung deutlicher visualisiert und für Radfahrende der zugewiesene Raum selbsterklärend.
  • Signal «Velo-Überholverbot» prüfen: An unübersichtlichen und engen Stellen kann ein Verbotssignal, wonach Velos nicht überholt werden dürfen, aus Sicht des VCS eine gute Wirkung zeitigen. Entsprechende Signale werden beispielsweise in Deutschland an neuralgischen Stellen platziert. Eine Übernahme in die hiesige Signalisationsverordnung ist zu prüfen.

 

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:

  • Stéphanie Penher, VCS-Geschäftsführerin, 079 711 19 15
  • Medienstelle VCS, 079 708 05 36, medien@verkehrsclub.ch

Weitere Informationen: