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Leistungsübersicht Rechtsschutz

VCS-Privat-Rechtsschutz

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Notfalldeckung Patientenrecht

In den Staaten Europas (EU/EFTA) bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Übriges Vertragsrecht
  • Miteigentum/Stockwerkeigentum
  • Persönlichkeitsrecht/Internet-Rechtsschutz bis max Fr. 3‘000.-

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Patientenrecht
  • Nachbarrecht
  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)
  • Eigentumsrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr im Zusammenhang mit personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten

Bei versicherten Rechtsfällen berät die Protekta die Versicherten und bezahlt die Kosten bis Fr. 500'000.- pro Schadenfall (Weltdeckung Fr. 50‘000.-) für:

  • Rechtsanwalt und Prozessbeistand;
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten;
  • Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind;
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten;
  • dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch;
  • das Inkasso einer dem Versicherten in einem gedeckten Fall zugesprochene Forderung. Nicht versichert ist der Kostenvorschuss für das Konkursbegehren;
  • Aufwendungen, die im ersten Strafentscheid (Bussenverfügung, Strafbefehl, Strafmandat usw.) aufgeführt sind, sofern sie den Betrag von Fr. 50.- übersteigen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vorliegt;
  • Die Durchführung einer Mediation, bis Fr. 500‘000.- pro Schadenfall;
  • Im Persönlichkeitsrecht / Internet-Rechtsschutz beträgt die Deckungssumme Fr. 3‘000.-;
  • vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung der Untersuchungshaft bis Fr. 500'000.- für die örtlichen Geltungsbereiche Schweiz und Europa resp. bis Fr. 50‘000.- in der übrigen Welt;
  • bis zu einem Honorar von maximal Fr. 300.- pro Jahr die Kosten für eine juristische Konsultation bei einem Anwalt, Notar oder anerkannten Mediator im Zusammenhang mit der Gewährung von aussergerichtlichem Rechtsschutz in personen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten;
  • notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug bis zum Gesamtbetrag von Fr. 5‘000.-.
  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben;
  • unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts;
  • unmündige Ferienkinder, die mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben;
  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.
  • die im Versicherungsausweis aufgeführte Person (Versicherungsnehmer);
  • die Kinder des alleinerziehenden Versicherungsnehmers, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat;
  • unmündige Kinder des Versicherungsnehmers in Ausübung ihres Besuchsrechts bei ihm;
  • unmündige Ferienkinder, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben;
  • die Hausangestellten und für den privaten Haushalt tätigen Hilfspersonen für Rechtsfälle, die sie in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen verursachen;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

Die versicherten Personen sind in den folgenden Eigenschaften gedeckt:

  • als Privatperson, insbesondere als Fussgänger, Sportausübender (auch als Deltasegler und Benützer eines Gleitschirms), Halter von Tieren und Schusswaffen, Radfahrer (inkl. E-Bikes), Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm, Reiter, Mitfahrer in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist;
  • als Dienstherr von Hausangestellten;
  • als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und des Zivilschutzes;
  • als Berufsausüber in unselbständiger Stellung;
  • als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung dienenden Grundstücken;
  • als Eigentümer folgender in der Schweiz liegenden Immobilien:
     
    • eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkeinheit, eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, falls sie selbst bewohnt werden;
    • eines mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu 3 Einheiten;
    • einer Garage oder eines Einstellhallenplatzes, falls sie selbst benutzt werden.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie.

Je nach Rechtsschutzfall: Schweiz/FL, Staaten Europas oder Weltdeckung.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den VCS-Privat-Rechtsschutz sind rechtlich massgebend und können nachfolgend heruntergeladen werden. Die vorstehenden Angaben sind eine zusammenfassende Übersicht daraus.

VCS-Verkehrs-Rechtsschutz

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht
  • Fahrzeugmiete

In den Staaten Europas (EU/EFTA) bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen private Versicherungen)
  • Ausweisentzug und Besteuerung
  • Fahrzeug-Vertragsrecht (ausser Fahrzeugmiete)

In der Schweiz bis max. Fr. 500‘000.-:

  • Versicherungsrecht (bei Streitigkeiten gegen schweizerische öffentliche Versicherungseinrichtungen)

In den gedeckten Rechtsfällen berät die Protekta den Versicherten und bezahlt bis zu Fr. 500‘000.- pro Schadenfall (Weltdeckung Fr. 50‘000.-) die Kosten für:

  • Rechtsanwalt und Prozessbeistand;
  • Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind;
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten;
  • dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch;
  • das Inkasso einer dem Versicherten in einem gedeckten Fall zugesprochene Forderung. (Nicht versichert ist der Kostenvorschuss für das Konkursbegehren);
  • Aufwendungen, die im ersten Strafentscheid (Bussenverfügung, Strafbefehl, Strafmandat usw.) aufgeführt sind, sofern sie den Betrag von Fr. 50.- übersteigen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vorliegt;
  • Die Durchführung einer Mediation bis Fr. 500‘000.- pro Schadenfall;
  • vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung der Untersuchungshaft bis Fr. 500'000.—für die örtlichen Geltungsbereiche Schweiz und Europa resp. bis Fr. 50‘000.- in der übrigen Welt;
  • Notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug bis zum Gesamtbetrag von Fr. 5‘000.-.

In der Versicherung für mehrere Personen:

  • Der Versicherungsnehmer und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Versicherungsnehmers deponiert haben, in ihrer Eigenschaft:
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Fahrzeug zu benützen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

In der Versicherung für Einzelpersonen:

  • Die im Versicherungsausweis aufgeführte Person (Versicherungsnehmer) in ihrer Eigenschaft:
    • als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- und Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern;
    • als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels;
  • Ist der Versicherungsnehmer alleinerziehend, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf seine Kinder, längstens bis das älteste Kind das 16. Altersjahr vollendet hat;
  • die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen des Versicherungsnehmers zugelassenes Fahrzeug zu benützen, unter Ausschluss der mit dem Versicherungsnehmer in seiner Hausgemeinschaft lebenden Personen;
  • die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird;
  • Personen, die infolge Tod eines Versicherten durch ein versichertes Ereignis eigene Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen können.

Der Versicherungsschutz gilt für Rechtsfälle im Zusammenhang als Eigentümer, Halter und Lenker von Land- oder Wasserfahrzeugen samt Zubehör oder von Anhängern. Auch als Fussgänger im Strassenverkehr, als Radfahrer und als Passagier eines öffentlichen oder privaten Transportmittels besteht Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung des Versicherten und/oder bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie.

Je nach Rechtsschutzfall: Schweiz/FL, Staaten Europas oder Weltdeckung.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den VCS-Verkehrs-Rechtsschutz sind rechtlich massgebend und können nachfolgend heruntergeladen werden.