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Informationspflicht  VAG

Einführung

Am 1. Januar 2024 ist das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die revidierte Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten. Mit der neuen Regulierung erhöhen sich die Anforderungen an die Versicherungsvermittlung, und es gelten neue Kriterien für die Unterstellung unter die Aufsicht der FINMA. Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt zugelassen, die diese erhöhten Anforderungen erfüllen.

1. Erklärung

Alle Versicherungsvermittler unterliegen der Informationspflicht nach Art. 45 VAG. Als gebundener Versicherungsvermittler müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:

2. Identität und Adresse

VCS Verkehrs-Club der Schweiz ist ein Verkehrsverband. Er bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit Versicherungspartnern auch Versicherungsprodukte an.  Der Firmensitz befindet sich an der Aarbergergasse 61 in 3001 Bern.
Alle Mitarbeitenden stehen in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum VCS Verkehrs-Club der Schweiz.

3. Zusammenarbeit/Vertragsbeziehung mit den Versicherungsunternehmen

VCS Verkehrs-Club der Schweiz bietet Ihnen Produkte der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Europäische Reiseversicherungs AG, KPT Krankenkasse, KPT Versicherungen AG sowie der Protekta Rechtsschutzversicherung AG in allen Versicherungszweigen an.

4. Meldestelle für den Haftungsfall

Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit ist das Geschäftsleitungsmitglied des VCS Verkehr-Club der Schweiz, Herr Simon Hofmann, zu kontaktieren.

5. Bearbeitung der Personendaten

VCS Verkehrs-Club der Schweiz gewährleistet, dass seine Mitarbeitenden die ihnen anvertrauten Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln.