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VCS

Begegnungszonen

Sicher, attraktiv und mit Vortritt zu Fuss

Die Begegnungszone wurde im Jahr 2002 in die Schweizer Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Seither hat sie sich vielerorts bewährt – im Wohnquartier, vor der Schule, im Dorfzentrum, in der Altstadt, … – und wurde von etlichen Ländern Europas kopiert. Mehr Zeit für die Informationsaufnahme (zweieinhalb so viele Infos im Vergleich zu Tempo 50), kurzer Anhaltweg (drei mal kürzer als bei Tempo 50) und viel geringere Verletzungsfolgen im Falle einer Kollision (Todesrisiko 12 mal kleiner). Tempo 20 sorgt für ein besonders hohes Sicherheitsniveau für alle. Die Begegnungszone belebt aber auch öffentliche Räume und bietet neue Spielräume für eine attraktive Strassenraumgestaltung.

  • Verkehrsregeln

    Folgende Regeln gelten in Begegnungszonen für Fussgänger, Velofahrerinnen und Autofahrer:

    • Höchstgeschwindigkeit 20 km/h.
    • Fussgängervortritt, ohne unnötige Behinderung des rollenden Verkehrs.
      Ausnahme: Das Tram hat Vortritt.
    • Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen.
    • In der Regel Rechtsvortritt.
    • Fussgängerstreifen sind nicht zulässig, da die Strasse überall gequert werden darf.
    • Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Velofahren Rechtsabbiegen
Fabian Lütolf/setrunners.ch

Eine Begegnungszone – auch vor meiner Haustüre

Noch viele Strassen würden sich als Begegnungszone eignen. Der Anstoss dazu kann auch aus der Bevölkerung kommen.

Der Prozessablauf wurde mittlerweile gar vereinfacht: Seit 2023 muss kein Gutachten mehr erstellt werden, um auf nicht verkehrsorientierten Strassen eine Begegnungszone anzuordnen.

Gute Voraussetzungen für eine Begegnungszone im Wohnquartier sind:

  • Wunsch der Anwohnerschaft nach mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit im Quartier
  • fehlender Platz für Spiel und Sport im nahen Wohnumfeld, besonders für Kinder
  • Kein oder kaum Durchgangsverkehr
  • Verkehrsarme Strasse in Wohnquartier (maximal 100 Fahrzeuge pro Stunde)
  • Keine oder nur geringe Steigung
  • Kein öffentlicher Linienverkehr
  • Tempo 30 auf den direkt angrenzenden Strassen oder Strassenabschnitten (Begegnungszone eingebettet in T30-Zone)

Gute Voraussetzungen für eine Begegnungszone an zentraler Lage sind:

  • Wunsch nach höherer Sicherheit und mehr Aufenthaltsqualität
  • Wunsch nach Vereinbarkeit von Aufenthalts- und Mobilitätsansprüchen (Durchgängigkeit/Erreichbarkeit für den motorisierten Verkehr)
  • Hoher Anteil des Fuss- und Veloverkehrs (Aufkommen in Relation zum motorisierten Verkehr)
  • Flächiges Querungsbedürfnis mit Fussgängerzielen beidseits der Strasse
  • Publikumsintensive, an die Strasse oder den Platz angrenzende Nutzung (z.B. Geschäfte, Restaurants, Post, attraktive Grünräume…)
  • Wunsch nach Attraktivitätssteigerung für die Kundschaft des anliegenden Gewerbes
  • Gut frequentierte Geschäftsstrassen, Ortszentren, Altstadtbereiche, zentrale Plätze, Strassen im Bahnhof- oder Schulhausumfeld

Nicht erlaubt sind Begegnungszonen auf jenen Durchgangsstrassen, die in der Durchgangsstrassenverordnung als solche benannt sind.

  • Der Weg zur Begegnungszone – Schritt für Schritt
    1. Gespräche führen, Ziele formulieren, Gleichgesinnte suchen:
      Was müssen die Ziele sein? Wo liegen die Probleme?
      Sobald sich eine Anwohnergruppe gebildet und diese Fragen untersucht hat, kann das Gespräch mit der zuständigen Gemeindebehörde aufgenommen werden, um einen Antrag für die Einführung einer Begegnungszone vorzubereiten.
    2. Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Gemeindebehörde
    3. Behörde nimmt Stellung, erarbeitet Projektvorschlag
    4. Öffentlichkeitsarbeit: Insbesondere bei Begegnungszonen an zentraler Lage oder wenn die Einführung dem Volksentscheid unterliegt, sind eine kontinuierliche Information durch die Gemeinde und die Partizipation der betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden und weiterer Nutzergruppen von grosser Bedeutung.
    5. Genehmigung und Projektvorschlag durch Behörde
    6. Publikation: Die neue Zone muss publiziert werden, allenfalls folgen Einspracheverhandlungen.
    7. Realisierung

    In einigen grösseren Städten gibt es vorgegebene Abläufe und Vorgehenshilfen für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner. Informieren Sie sich zunächst bei der zuständigen Verwaltung.

Die Vorteile der Begegnungszone

Es gibt zahlreiche Gründe, die für die Einführung einer Begegnungszone sprechen.

  • Schneller anhalten. Dort, wo ein Auto, das mit 20 km/h unterwegs war, dank Vollbremsung bereits zum Stillstand gekommen ist, fährt ein mit 50 km/h fahrendes Auto wegen der Reaktionszeit immer noch mit ungebremster Geschwindigkeit! Mit zunehmender Geschwindigkeit nimmt die Bewegungsenergie im Quadrat zu. 
  • Geringere Verletzungen. Bei Tempo 20 entspricht die Wucht des Aufpralls des menschlichen Körpers einem freien Fall aus 1,6 Meter Höhe, bei Tempo 50 dem freien Fall aus 10 Meter Höhe!
  • Mehr Zeit für die Informationsaufnahme. Im Strassenverkehr können wir im Mittel 3 Objekte pro Sekunde bewusst wahrnehmen. Im Vergleich zu Tempo 50, können wir bei Tempo 20 zweieinhalb mehr Informationen aufnehmen und verarbeiten.
  • Schutz von Kindern und älteren Menschen. Kinder sind Lernende und verhalten sich manchmal unerwartet. Geringere Tempi erhöhen die Fehlertoleranz.
  • Koexistenz. Mehr Zeit für die Kommunikation zwischen Fussverkehr und rollendem Verkehr fördert das rücksichtsvolle Miteinander (Verkehrskultur). 
  • Subjektive Sicherheit. Die Verkehrsteilnehmenden, insbesondere zu Fuss und mit dem Velo, sind objektiv sicherer unterwegs und sie fühlen sich dabei auch viel sicherer.
  • Weniger Verkehrslärm. Die Lautstärke der Motoren- und Reifengeräusche ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit: je schneller, umso lauter.
  • Aufwertung und Belebung des öffentlichen Raums. Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität ...
    ... im Wohnquartier: Förderung von Spiel und Sport und ganz allgemein von gemeinsamem Tun.
    ... auf Durchgangsstrassen und Plätzen: eine verminderte Trennwirkung und eine Verstetigung des Verkehrsflusses.
  • Förderung der gesunden und umweltfreundlichen Weges zu Fuss. Die Schweizerinnen und Schweizer sind ein «fussmobiles» Volk. Im Mittel ist man hierzulande täglich über 31 Minuten zu Fuss unterwegs. (Quelle: Mikrozensus 2010) Die Begegnungszone legt ihnen – dank erhöhter Aufenthaltsqualität und Vortritt – den roten Teppich aus.